Streit mit russischem Lobbyist: Teilerfolg für EnBW
Stand: 14.05.2012
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Karlsruhe - EnBW streitet derzeit vor Gericht mit einem russischen Geschäftsmann. Es geht um insgesamt 130 Millionen Euro, die der Energiekonzern wegen nicht erbrachter Leistungen zurückverlangt. Nun erzielte der Energiekonzern einen Teilerfolg.
Ein Schiedsgericht hat dem Energieversorger EnBW im Rechtsstreit mit einem russischen Geschäftsmann teilweise zugestimmt. Es habe die zur Bykov-Gruppe gehörende Eurepa Suisse SA mit Sitz in Zürich wegen Nichterfüllung eines Vertrags über die Lieferung von Uran zur Zahlung von 24,5 Millionen Euro an die EnBW verurteilt, teilte der Karlsruher Konzern am Freitag mit. Ein EnBW-Sprecher sagte, der Urteilsspruch habe im engen juristischen Sinne keine bindende Wirkung. Der Konzern gehe aber davon aus, "dass Herr Bykov die Gepflogenheiten internationaler Handelsbeziehungen achtet" und die Summe zahle.
Die EnBW hatte jedoch auch einen weiteren Anspruch aus einem Vertrag in Höhe von 35,6 Millionen Euro geltend gemacht, dem das Schiedsgericht nicht folgte. Der Vertrag sei nicht hinreichend klar gewesen, hieß es zur Begründung.
Zwei weitere Verfahren stehen aus
Aktuell seien noch zwei weitere Verfahren anhängig, sagte der Sprecher. Die Forderungen summieren sich auf 130 Millionen Euro und wurden auch schon in der Bilanz des Unternehmens berücksichtigt. Sollte Bykov also zahlen, könnte der drittgrößte deutsche Energieversorger dies als positiven Ergebnisbeitrag verbuchen.
Hintergrund sind Verträge von EnBW mit Firmen des russischen Geschäftsmannes Andrey Bykov, die bei dem Versorger zu Abschreibungen von etwa 130 Millionen Euro geführt hatten. Laut EnBW ging es bei den Verträgen aus den Jahren 2005 bis 2008 unter anderem um die Lieferung und Sicherung von Uran sowie um eine Kooperation beim Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim.
Scheinverträge für Lobbydienste?
Anders stellt sich die Sichtweise der Bykov-Gesellschaften dar. Sie hätten für EnBW über Jahre hinweg erfolgreiche Lobbydienste in Russland erbracht. EnBW habe sich zur Vergütung dieser Leistungen verpflichtet. Bei den Verträgen, auf die EnBW pocht, habe es sich um unwirksame Scheinverträge gehandelt. Sie klagten ihrerseits bereits im September vor dem Landgericht Karlsruhe, zahlten bisher jedoch noch nicht den erforderlichen Gerichtskostenvorschuss, weswegen das Verfahren ruht.
Die Mannheimer Staatsanwaltschaft hatte im März zudem Vorermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Untreue, Steuerhinterziehung und Korruption gegen die EnBW aufgenommen. Die Behörde war am Freitagnachmittag jedoch nicht mehr zu erreichen.