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Steigende Kosten für Strom belasten "Hartz IV"-Empfänger

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Berlin - Die für 2010 angekündigte Erhöhung der Energiepreise trifft "Hartz IV"-Empfänger besonders hart. Sie müssen ihre Stromrechnung vom Regelsatz bezahlen, da die Arbeitsagenturen keinen Stromzuschuss gewähren. Steigende Stromrechnungen können dann schnell das ohnehin knappe Budget übersteigen.

Auf Preisnachlässe seitens der Energieversorger können die meisten nicht hoffen. Die großen Stromkonzerne in Deutschland verweisen statt dessen auf die Verantwortung des Staates, der für die sozialen Zuwendungen zuständig sei. Lediglich E.ON gewährt seinen finanziell schlecht gestellten Kunden seit drei Jahren einen Sozialrabatt. Dieser fällt in den sechs regionalen Vertriebsgesellschaften des Konzerns unterschiedlich hoch aus und bewegt sich zwischen 70 und 108 Euro brutto im Jahr.

Als Berechtigungsnachweis genügt eine Bescheinigung der GEZ über die Befreiung von den Rundfunkgebühren, so dass unter anderem auch Bafög-Empfänger und Bezieher von Altersgrundsicherung von dem Rabatt profitieren. Konstante Strompreise garantiert der Versorger allerdings nur bis März 2010. Danach müssen auch E.ON-Kunden mit höheren Kosten rechnen.

Wer auf jeden Cent schauen muss, sollte unbedingt die Preise der Anbieter vergleichen und gegebenenfalls den Stromanbieter wechseln. Insbesondere einige kleinere Versorger haben angekündigt, ihre Preise zum Jahreswechsel sogar zu senken. Im Internet gibt es mehrere Webseiten, auf denen Verbraucher das Preis-Leistungs-Verhältnis der Stromanbieter vergleichen können.

Ansonsten bleibt klammen Kunden nur die Möglichkeit, ihren Stromverbrauch zu reduzieren. Tipps und Hilfestellung zum Stromsparen geben beispielsweise die Verbraucherzentralen, die in ihren Beratungsstellen eine Energieberatung anbieten. Normalerweise kostet ein Beratungsgespräch fünf Euro. "In vielen Bundesländern ist das Beratungsgespräch bei Nachweis der Bedürftigkeit aber kostenlos", sagt Peter Kafke von der Verbraucherzentrale. Nachfragen lohne sich immer, ein Wohngeld- oder "Hartz IV"-Bescheid sollte aber vorgelegt werden.

Ein Energiesparprojekt speziell für einkommensschwache Haushalte bieten der Deutsche Caritasverband und der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) an. Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld können einen kostenlosen "Stromspar-Check" in Anspruch nehmen. Für das aus der Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums finanzierte und seit Februar laufende Projekt wurden Langzeitarbeitslose zu Stromsparhelfern fortgebildet. Die Helfer kommen auf Wunsch in die Haushalte, messen den aktuellen Stromverbrauch von Haushaltsgeräten und Beleuchtung arbeiten auf Basis der erhobenen Daten Einsparvorschläge aus.

Inzwischen gibt es bundesweit 68 Beratungsstandorte. Lediglich in Sachsen-Anhalt ist das Projekt noch nicht vertreten. "Wir wollen das Angebot aber noch weiter ausbauen", sagt Projektsprecherin Nicola Buskotte. Über die Internetseite des Projekts können Interessierte die Telefonnummer des "Stromsparhelfer-Teams" in ihrer Nähe erfahren und einen Termin vereinbaren. "Das geschieht in der Regel innerhalb einer Woche", ergänzt Buskotte.

Als Starthilfe für die Umsetzung der Einspartipps erhalten die Haushalte kostenlos die benötigten Energiespargeräte wie etwa schaltbare Steckerleisten, Energiesparlampen und Stromzeitschaltuhren. Der "Stromspar-Check" lohnt sich durchaus. "Im Durchschnitt sind Einsparungen von 96,00 Euro im Jahr möglich", sagt Buskotte.