Stadtwerke attackieren Bundeskartellamt wegen TEAG-Entscheidung
Stand: 21.02.2003
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Der Präsident des 1.000 Stadtwerke umfassenden Verbands kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), OB Gerhard Widder, hat die Entscheidung des Bundeskartellamts, die Kalkulation der Netznutzungsentgelte des Thüringer Energieversorgers TEAG als "missbräuchlich überhöht" zu bezeichnen, scharf angegriffen. "Diese Entscheidung rüttelt an den Grundlagen der Energiemarktliberalisierung in Deutschland, die geprägt ist durch das System der "Verbändevereinbarung". Die Konsequenzen dieser Entscheidung sind nicht übersehbar," sagte Widder nach einer Vorstandssitzung des VKU in Berlin. Mit dem Spruch des Bundeskartell- amtes sei der in der Verbändevereinbarung enthaltene Kalkulationsleitfaden für Netzentgelte in Frage gestellt worden. Damit laufe das deutsche Modell des frei verhandelten Netzzugangs ins Leere. "Leistungsfähige Stromnetze sind zentraler Bestandteil einer modernen Infrastruktur. Ohne kostenorientierte Preise können die Investitionen in den Erhalt und den Ausbau dieser Infrastruktur nicht länger gewährleistet werden," so Widder.Mit der Ablehnung des Kalkulationsleitfadens als Bestandteil der Verbändevereinbarung Strom, dem alle Verhandlungspartner zugestimmt hatten, durch das Bundeskartellamt würde den Netzbetreibern nicht nur jeglicher Investitionsanreiz, sondern auch die Grundlage für eine sachgerechte Instandhaltung entzogen. Was die Stabilität der Netze für die Sicherheit der Stromversorgung bedeutet, bzw. wie das Gegenteil aussieht, das lasse sich an praktischen Beispielen einiger Länder - auch in Europa - nachvollziehen. Wenn es jetzt nicht zur Verrechtlichung der Verbändevereinbarung durch den Gesetzgeber komme, sagte Widder, hätten weitere Verhandlungen über neue Vereinbarungen keinen Sinn mehr.
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