Staatsanwalt ermittelt nach Zwischenfall in Uranfabrik
Stand: 26.01.2010
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Berlin - Der Unfall in der Urananreicherungsanlage (UAA) Gronau hat ein juristisches Nachspiel: Laut einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" (Dienstagausgabe) ermittelt die Staatsanwaltschaft Münster gegen die Betreiberfirma URENCO. "Der Verdacht lautet auf fahrlässige Körperverletzung und Freisetzen ionisierender Strahlung", erklärte Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer der Zeitung zufolge. Auf dieses Delikt stünden im Höchstfall zwei Jahre Haft.
Bei einem Zwischenfall in Deutschlands einziger Urananreicherungsanlage im westfälischen Gronau waren am Donnerstag radioaktive Stoffe freigesetzt worden. Nach dem Vorfall musste ein Mitarbeiter ins Krankenhaus gebracht werden. Der Mitarbeiter erlitt einen Schock und Kontaminationen an Beinen und Füßen.
Messungen ergaben, dass bei dem Zwischenfall etwa ein Sechstel des genehmigten Abgabegrenzwertes pro Woche in die Umgebung abgegeben worden war. "Eine Dosisbelastung der Bevölkerung ist daher nicht anzunehmen", erklärte die Atomaufsichtsbehörde. Die Messwerte der Umgebungsüberwachung hätten keinerlei Auffälligkeiten gezeigt.