Staatliche Förderung für Energieberatung vor Sanierung prüfen
Stand: 10.08.2010
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Berlin - Bevor energiesparende Baumaßnahmen in Auftrag gegeben werden, kann sich für Hausbesitzer eine Energieberatung lohnen. Für so ein Gutachten eines regionalen Energieberaters können Fördermittel beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Darauf macht die Deutsche Energie-Agentur dena in Berlin aufmerksam. Der Zuschuss beträgt bis zu 300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser. Bis zu 360 Euro erhält man für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten, höchstens aber die Hälfte der Beratungskosten. Der Energieberater übernimmt hierbei die Antragstellung.
Die Beratung enthält neben der Analyse der energetischen Qualität des Gebäudes und der Heiztechnik auch einen ausführlichen Beratungsbericht. Dieser enthält laut dena Empfehlungen, ob der Wärmeschutz verbessert werden kann, eine Umstellung oder Erneuerung der Heizungsanlage empfehlenswert ist und ob eine Nutzung erneuerbarer Energien in Betracht kommt. Gleichzeitig wird der erforderliche finanzielle Aufwand ermittelt und die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Investition errechnet.
Auch für die fachgerechte Begleitung einer Sanierung durch einen Fachmann zahlt der Staat einen Zuschuss: Das sind 50 Prozent der für die Begleitung anfallenden Kosten, so die dena. Die abschließende Qualitätssicherung, beispielsweise durch Wärmebilder, wird ebenfalls staatlich gefördert.
Anspruch auf eine Förderung haben Eigentümer von Wohngebäuden, bei denen die Baugenehmigung vor dem 31.12.1995 erteilt wurde und die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Auf der Internetseite www.zukunft-haus.info/expertensuche finden Hausbesitzer eine Liste der zugelassenen Energieberater in ihrer Nähe.