SPD will Atomausstieg im Grundgesetz verankern
Stand: 03.06.2011
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Berlin - Kurz vor dem Energiegipfel von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder hat die SPD eine Verfassungsänderung zum Atomausstieg angeregt. "Wenn wir im Grundgesetz festlegen, dass nach 2021/22 der Betrieb von Atomkraftwerken in Deutschland nicht mehr zulässig ist, dann würde der Energiekonsens zu einem echten Gesellschaftsvertrag, der nicht mehr einseitig gekündigt werden könnte", erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, gegenüber der "Berliner Zeitung" (Freitagsausgabe). Merkel (CDU) berät am heutigen Freitag mit den Ministerpräsidenten der Länder über den geplanten Atomausstieg.
Oppermann kritisierte zugleich, dass die Bundesregierung im Entwurf der Atomgesetznovelle keine stufenweise Abschaltung der Reaktoren bis Ende 2021 vorsehe, sondern einen Betrieb von neun Anlagen bis zum Ende des Zeitraums zulasse. Dies berge "technische und politische Risiken" und drohe den Ausbau der erneuerbaren Energien zu verzögern. Deshalb wolle die SPD die Übertragbarkeit von Reststrommengen mit der Koalition "kritisch verhandeln".
Kompromissbereit zeigte sich Oppermann beim umstrittenen Weiterbetrieb eines der sieben Altmeiler als "Kaltreserve" bis 2013: Darüber könne geredet werden, sagte Oppermann. Insgesamt sei die SPD sehr interessiert an einem Energiekonsens mit der schwarz-gelben Koalition. Eine Zustimmung zum Atomgesetz hänge aber von der Bereitschaft der Bundesregierung ab, auf die Bedenken seiner Partei einzugehen.