Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen (z.B. in einem Formular), geben wir diese mit Ihrer Einwilligung zur Auswahl von Zielgruppen (Custom Audiences) in pseudonymisierter Form an unsere Partner weiter. Diese ermitteln, ob Sie dort über ein Nutzerkonto verfügen. Wenn dem so ist, wird ihre pseudonymisierte E-Mail-Adresse von unseren Partnern in eine sog. Custom Audience aufgenommen und für die zielgruppenbasierte Ausspielung von Werbung genutzt. Die E-Mail-Adresse wird von unseren Partnern unmittelbar im Anschluss an den Abgleich gelöscht; E-Mails werden nicht verschickt. Weitere Informationen finden Sie unter Zwecke der Datenverarbeitung. Die relevanten Partner finden Sie anhand der ergänzenden Bezeichnung "Custom Audience".

SPD und Union kurz vor Einigung über neues EnWG [Update]

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin (dpa) - Im Streit um das Energiewirtschaftsgesetz zeichnet sich eine Einigung zwischen der rot-grünen Regierungskoalition und der Unions-Mehrheit im Bundesrat ab. "Der Durchbruch ist geschafft", hiess es am Freitagmorgen aus Kreisen des Vermittlungsausschusses, nachdem eine Arbeitsgruppe aus acht Landesministern am Donnerstag bis in die Nacht in Berlin getagt hatte. Dabei habe man sich "in substanziellen Punkten" aufeinander zubewegt, hiess es weiter. Die Arbeitsgruppe werde am Freitag nächster Woche wieder zusammenkommen. Danach soll der Vermittlungsausschuss am 15. Juni den Gesetzestext beschliessen, so dass das Gesetz wie geplant am 1. Juli in Kraft treten kann.

Der Bundestag hatte das Energiewirtschaftsgesetz am 15. April verabschiedet, der Bundesrat verwies es zwei Woche später an den Vermittlungsausschuss. Das Gesetz soll eine EU-Richtlinie umsetzen und für mehr Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt sorgen. Unter anderem ist vorgesehen, dass die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation künftig als "Bundesnetzagentur" auch die Strom- und Gasnetze reguliert und den Netzbetreibern Höchstpreise vorschreibt. Am Dienstag hatte EU-Kommissar Andries Piebalgs eine rasche Verabschiedung des Gesetzes gefordert. Auch die Energieversorger dringen darauf, die Novellierung vor der Bundestagswahl abzuschliessen. Von der Verabschiedung des Gesetzes hängen Milliardeninvestitionen der Strombranche in Kraftwerke und Netze ab.

Bei der Sitzung in der Nacht zum Freitag einigte sich die Arbeitsgruppe unter anderem darauf, dass die Betreiber von Strom- und Gasnetzen für alle Entgelte eine Genehmigung beantragen müssen. Der Gesetzentwurf wollte nur Stromentgelterhöhungen nach dem 1. August 2004 genehmigungspflichtig machen. Der Zugang zu den Gasnetzen soll ausserdem vereinfacht werden. Ausserdem einigten beide Seiten auf die verschiedenen Abschreibungsmethoden, die für bereits in Betrieb befindliche und neu zu errichtende Anlagen angewendet werden.

Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne) hatte am Donnerstag den Unionsländer vorgeworfen, deren umfangreiche Änderungsvorschläge machten die Novelle zur "Farce". So wollten sie das Verbandsklagerecht streichen. "Damit würden wichtige Verbraucherrechte wieder abgeschafft", sagte Künast. Die Ministerin kritisierte ausserdem, dass die Union die Stromkennzeichnungspflicht einschränken wolle. Nach diesem Prinzip würde auf der Stromrechnung ausgewiesen, welche Anteile des Stroms aus fossilen, erneuerbaren oder nuklearen Energiequellen stammen. Aus dem Vermittlungsausschuss hiess es am Freitag, das Verbandsklagerecht sei gestrichen und die Kennzeichnungspflicht gegenüber der vom Bundestag verabschiedeten Fassung eingeschränkt worden.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Verbraucherministerium, Matthias Berninger (Grüne), kritisierte am Freitag, dass auf Druck der Union das Verbandsklagerecht aus dem Gesetz herausgenommen wurde. Auch die Stromkennzeichnungspflicht, nach der die Herkunft des Stroms auf der Stromrechnung ausgewiesen werden muss, sei gegenüber dem rot-grünen Koalitionsentwurf abgeschwächt worden. "Wir wollten damit zeigen, wie wenig das Erneuerbare Energien-Gesetz kostet", sagte Berninger. Man habe den Forderungen der Union nachgeben müssen, denn die Alternative wäre gewesen, gar kein Gesetz zu haben. "Das Vermittlungsergebnis zeigt, dass Union und FDP mit Verbraucherpolitik nichts am Hut haben", sagte Berninger.