SPD stellt Auswahlkriterien für Atommüllendlager vor
Stand: 04.01.2012
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Berlin - Die SPD hat am gestrigen Dienstag in der Debatte über einen Neustart bei der Suche nach einem Atommüllendlager Vorschläge für die Ausgestaltung eines Auswahlverfahrens gemacht. Die Umwelt- und Atomexperten der SPD-Bundestagsfraktion fordern in einem Positionspapier, Standortauswahl und -erkundung erst zu starten, wenn es gesetzlich klar definierte, auch öffentlich diskutierte Auswahlkriterien gibt.
Nach dem Willen der SPD-Parlamentarier soll der gesamte Prozess von der Vorauswahl möglicher Standorte bis hin zur abschließenden Genehmigung eines Endlagers und dessen Betrieb einheitlich unter dem Schirm des sogenannten Atomrechts erfolgen und eindeutig geregelt werden. Die Sicherheitskriterien, an denen sich die Entscheidungen orientieren, sollen von Anfang an feststehen und nicht erst während der laufenden Suche verhandelt werden. Zudem sollen die Bürger viel stärker an dem Prozess beteiligt werden, etwa über das Internet.
Die Auswahl eines genehmigungsfähigen Standorts müsse in mehreren Stufen erfolgen, wobei vorab "die übergeordneten Auswahl- und Sicherheitskriterien gesetzlich festgelegt sind", heißt es in dem SPD-Papier. Zunächst sollen dabei Regionen ausgeschlossen werden, in denen kein sicheres Endlager gebaut werden kann. Dann sollen mindestens fünf Standorte in eine Vorauswahl kommen, begutachtet und übertägig erkundet werden. Anschließend sollen zwei Standorte ausgewählt und untertägig unter die Lupe genommen werden. Zuletzt soll dann für einen der beiden Standort die endgültige Genehmigung beantragt werden.
Röttgen kündigt Endlagersuchgesetz an
Bund und Länder bemühen sich derzeit gemeinsam um einen neuen Anlauf bei der Suche nach einem Endlager, die sich bisher ausschließlich auf den umstrittenen Standort Gorleben in Niedersachsen beschränkt.
Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) und die Länder wollen weitere mögliche Standorte erkunden. Bisher ist aber offen, wie das geregelt werden soll und welche Entscheidungskriterien gelten sollen. Röttgen hat für dieses Jahr ein Endlagersuchgesetz angekündigt.
Der von der SPD vorgeschlagene Prozess unterscheidet sich von dem bislang praktizierten Verfahren. Die Erkundungsstollen in Gorleben gelten bislang rechtlich als Bergbaubetriebe. Das Atomrecht, das den Umgang mit radioaktiven Stoffen regelt, kommt erst zur Anwendung, wenn Vorprüfungen positiv ausfallen und der Bund eine Endlagergenehmigung beantragen sollte. Kritiker sehen darin die Gefahr einer Vorfestlegung.
"Gorleben ist nicht genehmigungsfähig"
Das SPD-Papier bekräftigt vor diesem Hintergrund erneut die Position der Partei, Gorleben bei der geplanten Endlagersuche von vorneherein von der Liste möglicher Standorte zu streichen. "Gorleben ist nicht genehmigungsfähig", heißt es darin. Ansonsten werde die Standortauswahl aber "nicht vorab beschränkt".
Niedersachsens designierter Umweltminister Stefan Birkner (FDP) sprach sich am Dienstag dagegen für die Fortsetzung einer "ergebnisoffenen Erkundung" Gorlebens aus. Vor dem Hintergrund der Verantwortung, für den Atommüll eine auf Dauer verantwortungsvolle Lösung zu finden, tue er sich schwer damit, "einfach einen Standort, den man angefangen hat zu erkunden, jetzt auszuschließen", sagte Birkner am Dienstag dem Deutschlandradio. Es sei aber ebenso klar, dass keine Fakten geschaffen werden dürften, die dann auf Gorleben hinausliefen.