SPD, Grüne und fünf Länder klagen gegen Atom-Laufzeitplus
Stand: 28.02.2011
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Berlin - SPD und Grüne sehen in der Verlängerung der Atom-Laufzeiten durch die schwarz-gelbe Koalition einen klaren Verstoß gegen das Grundgesetz. Beide Novellen des Atomgesetzes seien sowohl formell als auch inhaltlich verfassungswidrig. So heißt es in einer Klageschrift, die am Montag von den Spitzen von SPD und Grünen in Berlin vorgestellt wurde. Die Klage soll in dieser Woche beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.
Die Fraktionschefs Jürgen Trittin (Grüne) und Frank-Walter Steinmeier (SPD) zeigten sich zuversichtlich, dass die Opposition dort Recht bekommen werde. Ihrer Auffassung nach hätte der Bundesrat den Änderungen zustimmen müssen, weil durch die längeren Laufzeiten der 17 Atommeiler von durchschnittlich zwölf Jahren auf die Länder zusätzlicher Verwaltungsaufwand zukomme.
Darüber hinaus werfen sie dem Bund einen Verstoß gegen Artikel 2 des Grundgesetzes vor, der das Recht der Bevölkerung auf Leben und körperliche Unversehrtheit garantiert. Ex-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte, bis zu einer Entscheidung der Karlsruher Richter werde es wohl zwei bis drei Jahre dauern.
Die Klage von fünf Bundesländern gegen die längeren Atomlaufzeiten ist nach Angaben der rheinland-pfälzischen Umweltministerin Margit Conrad (SPD) am Montag dem Bundesverfassungsgericht zugestellt worden. Wie Conrad der Nachrichtenagentur dpa in Mainz weiter sagte, wollen die Länder nicht zulassen, dass der Bund mit der Laufzeitverlängerung - "wider besseres Wissen" - die Rechte der Länder missachte. Zum anderen wendeten sich die Länder mit der Klage gegen eine "riskante und rückwärtsgewandte Energie- und Industriepolitik". "Wir halten am Atomausstieg fest", sagte Conrad.
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