SPD droht wegen AKW-Laufzeitverlängerung mit Verfassungsklage
Stand: 20.05.2010
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Hamburg - Für den Fall, dass die Bundesregierung die Laufzeiten von Atomkraftwerken ohne Zustimmung des Bundesrats verlängert, droht die SPD mit einer Verfassungsklage. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Ulrich Kelber sagte dem "Hamburger Abendblatt" (Donnerstagsausgabe): "Wenn die Bundesregierung unter Umgehung des Bundesrats die Laufzeiten ausweiten will, werden wir das nicht nur politisch bekämpfen, sondern auch vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen."
Nach Ansicht Kelbers kommt die Bundesregierung um eine Zustimmungspflicht der Länderkammer nicht herum: "Wenn die Regierung wie zugesichert im Gegenzug für einen längeren Betrieb der Atomkraftwerke die Sicherheitsauflagen verschärfen will, greift sie in die Auftragsverwaltung der Länder ein." Wenn sie auf die zusätzlichen Gewinne der Energieunternehmen Steuern oder Abgaben erheben wolle, treffe sie damit das Steueraufkommen der Länder.
Union und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag im Bund vereinbart, die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke unter bestimmten Auflagen zu verlängern. Während Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) eine begrenzte Verlängerung um einige Jahre befürwortet, dringen andere Unionspolitiker auf eine Laufzeitverlängerung um 28 Jahre auf eine Gesamtlaufzeit von dann 60 Jahren. Die Frage, ob ein entsprechendes Gesetz der Zustimmung des Bundesrats bedürfte, ist strittig. Im Bundesrat verfügen Union und FDP nach ihrer Niederlage bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen künftig über keine Mehrheit mehr.
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