Sparsame Elektrogeräte - welches Ökolabel steht wofür?
Stand: 22.07.2010
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Offenbach/Berlin - Wer über den Kauf von strom- und damit geldsparenden Elektrogeräten nachdenkt, die zudem noch gut für die Umwelt sind, begegnet häufig einer verwirrenden Zahl von Produktaufklebern. Im Herbst werden vermutlich schrittweise noch weitere hinzukommen. Was bedeuten die meist EU-weit gültigen Ökolabel, und wofür stehen sie?
Die wichtigsten Labels sind das "EU-Label", der "Energystar", "TCO", die "Euroblume" und der "Blaue Engel". "Einige wie die Ökoblume sind freiwillig. Andere, wie das EU-Label, sind verpflichtend und die erreichten Werte und Inhalte für die gesamte EU einheitlich", sagt Gerhard Heine vom VDE-Prüfinstitut in Offenbach. Die Maßgaben des EU-Kennzeichens einschließlich Testkriterien und Gestaltung schreibt eine Richtlinie fest. Die Vorgabe enthält Mindestanforderungen: "Freiwillig mehr geht immer."
Das EU-Label bekommt neue Effizienzklassen
Das "EU-Label" dürfte den meisten Verbrauchern vertraut sein: Die grünen, gelben und roten Streifen plus die Buchstaben A bis G kleben auf Waschmaschinen, Trocknern, Kühl- und Gefrierschränken, Geschirrspülern, Backöfen, Lampen sowie Ventilatoren. Grün symbolisiert den geringsten Energieverbrauch, rot den höchsten.
Weil inzwischen fast alle Geräte im grünen Bereich liegen, sollen künftig drei zusätzliche Effizienzklassen einen differenzierteren Vergleich ermöglichen: Die Skala wird um A+, A++ und A+++ erweitert.
Die Abstufung erfolgt in Prozentschritten. Bei Waschmaschinen und Geschirrspülern gehe es zum Beispiel um jeweils 12 Prozent, erläutert Floris Akkermann von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Berlin. A+ bedeute 12 Prozent besser als der zulässige Verbrauch der darunter liegenden Klasse, A+++ 36 Prozent besser.
Die Stufen variieren von Gerätegruppe zu Gerätegruppe. Experten wie Andrea Sack vom Europäischen Verbraucherzentrum in Kiel empfehlen daher, "entweder nur Waschmaschinen oder nur Kühlschränke miteinander zu vergleichen." Außerdem sollten Kunden sich vorab über die Werte informieren. Die erweiterte Skala soll ab Juli 2011 Pflicht werden.
Die ersten Produkte werden wahrscheinlich schon im Herbst in den Geschäften stehen, da die Firmen freiwillig auszeichnen. Die Kunden müssen deren Angaben vertrauen, denn das Label ist eine sogenannte Eigenerklärung des Herstellers. Die in der Haushaltsgeräte-Abteilung gängige Kennzeichnung soll auch auf Fernseher übertragen werden. "Im Herbst nimmt das EU-Parlament einen neuen Anlauf", so Gerhard Heine. Solche Apparate könnten dann vor Weihnachten in den Handel kommen.
Freiwillige Ökolabels
Der "EnergyStar" gehört zu den freiwilligen Kennzeichen. Das hellblaue Schildchen weist auf stromsparende Computer, Monitore oder Kopierer hin. Bei Druckern zählt zusätzlich der sparsame Papiereinsatz. Über die Vergabekriterien des "EnergyStar" bestimmt maßgeblich die US-amerikanische Umweltbehörde, die ihre Vorgaben regelmäßig der sich schnell verändernden Technik anpasst.
Unternehmen, die Produkte mit dem Gütesiegel in der EU verkaufen wollen, können es bei der Europäischen Union in Brüssel beantragen und in eine Datenbank eintragen lassen.
Ähnlich läuft das Verfahren für die "EU-Blume (Ecoblume)". Sie blüht im Elektrobereich auf Haushaltsgeräten, Lampen oder Rechnern. Voraussetzung ist, dass "der Hersteller eine Lizenzgebühr zahlt und einen Prüfbericht bei der EU-Kommission hinterlegt", erläutert Akkermann. In Deutschland redet außerdem das Umweltbundesamt mit.
Das "TCO"-Etikett deckt ungefähr die gleichen Produkte ab wie der "EnergyStar". Beide Zeichen kleben oft nebeneinander. Das Signet bekommen solche Geräte, die zusätzlich zur Energie-Effizienz in den Bereichen Umweltverträglichkeit und Wiederverwertbarkeit gut abschneiden. Die hinter den Buchstaben "TCO" stehenden Zahlen weisen auf das Jahr hin, in dem die Anforderungen gültig waren. Diese wurden zuletzt 2006 aktualisiert. Im Handel sind noch Geräte mit älteren Standards. Das Label ist ebenso wie der "EnergyStar" und die "EU-Blume" freiwillig.
EU geht gegen Stromfresser vor
Die als Stromfresser verschrieenen Ladegeräte für Handys, Laptops und MP3-Player unterliegen einer eigenen EU-Verordnung (EG 278/2009). Sie soll den Energieverlust bremsen, den die Netzteile sogar im Leerlauf produzieren. "Es dürfen nur noch Modelle vertrieben werden, die bestimmte Werte erreichen", sagt Heine. Die Auflagen werden schrittweise eingeführt und sind für Verbraucher nicht sichtbar.
Die Vorschriften der EU-weiten Ökodesign-Richtlinie bleiben dem Verbraucher verborgen, obwohl ihre Folgen wie das Glühlampenverbot den Markt kräftig beeinflussen. "Die Richtlinie gilt für energierelevante Produkte", sagt Floris Akkermann, dessen Behörde für die Umsetzung verantwortlich ist. Darunter fallen Thermometer ebenso wie Fernseher, Heizkessel oder Elektromotoren. Von den Herstellern werden bestimmte Mindestanforderungen verlangt. Diese müssen sie deklarieren, bevor ein Produkt auf den hiesigen Markt kommt.