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Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhungen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Düsseldorf - Zahlreiche Versorger kündigen in diesen Tagen Strompreiserhöhungen ab dem ersten Januar an. Begründet werden die Aufschläge mit gestiegenen Kosten bei der Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. „Alle Stromkunden haben angesichts der angekündigten Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht“, rät die Verbraucherzentrale NRW. Denn Verbraucher brauchen den Dreh an der Tarifschraube nicht einfach hinzunehmen

„Wer den Saft aus der Steckdose in der teuren Standard-Grundversorgung seines lokalen Energielieferanten bezieht, kann durch den Wechsel in einen günstigeren Tarif sparen. Oder der Stromkunde wechselt zu einem neuen, preiswerteren Stromanbieter", rät die Verbraucherzentrale NRW. "Wechselwillige sollten sich aber sputen: Bis zum 30. November muss das Kündigungsschreiben beim Stromanbieter vorliegen.“ Die folgenden Tipps der Verbraucherzentrale enthalten Wissenswertes zum Sonderkündigungsrecht und zum Wechseln:

Kündigungsmodalitäten

Der Versorger muss die Erhöhung zum 1. Januar 2011 bis zum 20. November den Kunden (per Brief) mitgeteilt haben. Alle Stromkunden haben aufgrund der angekündigten Preiserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht. Achtung: Da die gesetzliche Kündigungsfrist einen Monat beträgt, bleibt für die Kündigung nur eine knappe Frist von etwa zwei Wochen, nämlich bis zum 30. November. Bis dahin muss das Kündigungsschreiben beim alten Versorger eingegangen sein – per Brief, E-Mail oder Fax.

Bis zu diesem Termin sollte auch zu einem günstigeren Tarif gewechselt oder ein neuer Anbieter beauftragt sein. Gelingt das nicht rechtzeitig, ist das jedoch nicht tragisch. Denn dann werden die Kunden ab Januar bis zum erfolgreichen Wechsel vom örtlichen Grundversorger zu (etwas höheren) allgemeinen Preisen versorgt. Fürs Wechseln dürfen auch keine Entgelte verlangt werden. Ein Austausch von Zählern ist nicht erforderlich. Der bisherige Versorger schickt eine Schlussrechnung über die bis zum Wechsel erbrachte Stromversorgung.

Eigener Verbrauch als Richtschnur

Um über einen Strompreisvergleich das individuell günstigste Angebot zu finden, ist der eigene Stromverbrauch pro Jahr eine wichtige Orientierungsgröße. Der Blick auf die letzte Jahres-Stromabrechnung hilft, die Preise anderer Anbieter zu vergleichen: Werden Jahresstromverbrauch aus der Vorjahresabrechnung sowie die Postleitzahl bei Tarifrechnern im Internet eingegeben, erstellen diese eine persönliche Angebotsübersicht. Über Häkchen kann zudem ausgewählt werden, ob Vorkasse- und Kautionsangebote angezeigt werden sollen oder nicht.

Details im Vertrag beachten

Je kürzer die Vertragsbindung, umso flexibler ist der Stromkunde, rät die Verbraucherzentrale NRW. Empfehlenswert sind Vertragslaufzeiten von nicht mehr als einem Jahr, damit schnell auf aktuelle Preisentwicklungen reagiert und eventuell zu einem neuen Anbieter gewechselt werden kann. Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen. Für den Fall, dass der Strompreis steigt, muss der neue Versorger ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Die Verbraucherzentrale NRW weist außerdem darauf hin, dass bei Angeboten mit Vorauskasse die Gefahr besteht, dass die Vorauszahlung im Falle einer Insolvenz des Anbieters verloren gehen kann.

Versorgungssicherheit

Niemand muss fürchten, im Dunkeln zu sitzen. Sollte der neue Versorger aus irgendwelchen Gründen ausfallen, erfolgt – so die Vorschrift – die nahtlose Belieferung durch den örtlichen Grundversorger. Es bleiben dann drei Monate Zeit, um sich einen neuen Stromversorger zu suchen.