Sollten die Stromnetze verstaatlicht werden?
Stand: 23.01.2020
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Für die Energiewende ist der Ausbau und die Sicherheit der Stromnetze in Deutschland äußerst wichtig. Doch der Ausbau stockt. Für Volkswirt Prof. Dr. Ralf-Michael Marquardt vom Recklinghäuser Fachbereich Wirtschaftsrecht und Mitglied im Westfälischen Energieinstitut sind die Stromnetze die verletzliche Achillesferse der Energiewende. Er hat zu der Frage geforscht, ob die Übertragungsnetzte besser vergesellschaftlicht werden sollten.
Viele Staaten betreiben Stromnetze
Private Unternehmen zu verstaatlichen klinge für viele direkt nach Sozialismus und DDR, vielfach werde daher die Forderung „vollkommen unreflektiert abgelehnt“, so eine der Thesen des Volkswirtschaftlers.
Dabei werde ausgeblendet, dass bereits jetzt die Niederlande, Belgien und das Land Baden-Württemberg an den Stromnetzen mehrheitlich beteiligt sind. Selbst China hat schon Interesse geäußert, sich bei den deutschen Stromnetzen einzukaufen. Dies, so Marquardt, habe nur durch Winkelzüge der Bundesregierung unterbunden werden können.
Stromnetze sind natürliches Monopol
Dass es ohne Vergesellschaftung mehr Wettbewerb und damit niedrigere Preise gebe, treffe nicht zu. „Der Netzbetrieb stellt ein ,natürliches Monopol‘ dar: Große Anbieter würden angesichts der hohen Fixkosten kleinere so lange verdrängen, bis nur noch ein Monopolist die Preise bestimmt.“
Der dem Gemeinwohl verpflichtete Staat könnte auf die betriebswirtschaftliche Fixierung auf Gewinn verzichten. Gleichzeitig kann er besser die Belange der Gesellschaft berücksichtigen und zur Akzeptanzsteigerung beim Netzausbau beitragen. Außerdem hätten Stromnetze geo- und sicherheitspolitische Bedeutung. Hier sei die Vergesellschaftung „ein scharfes Schwert“ zum Schutz kritischer Infrastruktur gegen nicht vertrauenswürdige neue Anteilseigner.
Staatliches Eigentum ist die Norm
Im Vergleich zu anderen Staaten der Europäischen Union ist Deutschland mit der aktuellen Eigentümerstruktur sogar die Ausnahme. Von 35 Übertragungsnetzbetreibern aus 28 Ländern in Europa befanden sich 2018 fast drei Viertel im vollständigen oder mehrheitlichen Eigentum des Staates.
Von den 36 Mitgliedsländern im Verband europäischer Übertragungsnetzbetreiber seien nur in drei Fällen die Netze nicht in einer Hand. Dazu gehört Deutschland, das dafür vier Regelzonen hat. Eine einheitliche Netzgesellschaft könnte hier, so Marquardt, möglicherweise noch Synergiegewinne herausholen.
Staatlicher Betrieb hat auch Nachteile
Die Verstaatlichung der Übertragungsnetze habe aber auch viele Schattenseiten. Zunächst müsste der deutsche Staat viel investieren, um die Netze von den jetzigen Betreibern anzukaufen. Marquardt rechnet allein dafür mit Ausgaben von zwölf bis 15 Milliarden Euro. Hinzu kommen die hohen Investitionen für den Netzausbau. Auch könnten langwierige Rechtsstreitigkeiten mit den bisherigen Eigentümern, unter Umständen sogar vor internationalen Schiedsgerichten, drohen. Das könnte den Netzausbau noch weiter bremsen.
Marquardts Fazit: „In der konkreten Gemengelage ist die Verstaatlichung der Stromnetze weder Allheilmittel noch Teufelszeug. Nachdem der strategisch günstigste Zeitpunkt für einen solchen Schritt Ende der 2000er Jahre ungenutzt blieb, spricht aber vieles dafür, zunächst einmal den Regulierungsrahmen deutlich zu stärken.“