Solarstromerzeuger zahlen bei Eigenverbrauch jetzt EEG-Umlage
Stand: 04.08.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Wer in einer Photovoltaikanlage Strom erzeugt und diesen auch selbst nutzt, muss dafür seit dem 1. August EEG-Umlage zahlen. So will es die neue Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland aufmerksam. Besitzer kleiner Anlagen sind aber nicht betroffen.
Der Grund: Für Kleinanlagen bis zehn Kilowatt gibt es eine Ausnahme, soweit die selbst verbrauchte Strommenge zehn Megawattstunden im Jahr nicht überschreitet. Ebenso ausgenommen sind den Angaben zufolge alle Bestandsanlagen, die vor dem 1. August in Betrieb gegangen sind. Die Befreiung von der Ökostrom-Umlage gilt auch für Modernisierungen und Ersatzinvestitionen, wenn die installierte Leistung um höchstens 30 Prozent steigt.
Selbst erzeugter Strom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, wird weiterhin in der Höhe vergütet, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme galt. Für ab dem 1. August in Betrieb gehende Kleinanlagen auf Wohnhäusern sind dies 12,75 Cent je Kilowattstunde. Für Anlagen, die später in Betrieb gehen, reduziert sich die Vergütung nach und nach - ab September 2014 beispielsweise auf 12,69 Cent je Kilowattstunde.