Solarstrom privat ins Netz einspeisen - Anlage meldepflichtig
Stand: 14.08.2009
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Berlin - Private Immobilieneigentümer müssen ihre Solaranlage bei der Bundesnetzagentur anmelden, wenn sie damit Strom produzieren und in das Stromnetz einspeisen wollen. Ohne entprechende Anmeldung sind die Netzbetreiber nicht zur Vergütung des erzeugten Stroms verpflichtet. Darauf macht die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland aufmerksam.
Die Anzeigepflicht besteht für Anlagen, die seit dem 1. Januar 2009 neu in Betrieb genommen oder erweitert wurden. Die Meldung muss spätestens mit Inbetriebnahme erfolgen und den Standort, das Datum der Inbetriebnahme sowie die Leistung der Solaranlage enthalten. Formulare für die Anmeldung gibt es unter www.bundesnetzagentur.de. Bei ausschließlich privater Nutzung des erzeugten Stroms entfällt die Meldepflicht.