Solarindustrie erwägt Verfassungsklage
Stand: 14.03.2012
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Düsseldorf - Die Solarbranche prüft eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, falls die angekündigten Förderkürzungen in die Tat umgesetzt werden sollten. "Wir warten den Ausgang des parlamentarischen Verfahrens ab", erklärte Martin Zembsch, Geschäftsführer des Photovoltaik-Unternehmens Belectric, gegenüber dem "Handelsblatt" (Mittwoch). "Wenn die Einschnitte so kommen wie angekündigt, dann werden wir auf jeden Fall klagen."
Andere Firmen könnten sich anschließen. Die Bundesregierung will ab dem 1. April die Förderung von Solaranlagen um bis zu 30 Prozent senken.
Belectric hat von der Juristin Anna Leisner-Egensperger ein Rechtsgutachten ausarbeiten lassen. Demzufolge zufolge kollidiert die von der Bundesregierung geplante Neuregelung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) mit der bestehenden Rechtsprechung, vor allem beim Baurecht. Die geplante Frist für laufende Großprojekte bis Ende Juni reiche nicht aus, sagte Zembsch der Zeitung. Laut dem Gutachten müsse den betroffenen Firmen eine Frist bis Jahresende eingeräumt werden, um die Projekte mit der bisherigen Förderung umzusetzen - sonst drohten Verlustgeschäfte.