Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Solarförderung auf Ackerflächen endet früher als geplant

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Karlsruhe/Berlin - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Ende der Förderung von Solaranlagen auf Ackerflächen bereits für dieses Jahr gebilligt. Die von der Änderung betroffenen Landwirte und Unternehmer konnten auf das Fortbestehen der Förderung bis Ende 2014, wie es eigentlich geplant  war, nicht vertrauen. Dies teilte das Gericht am Donnerstag mit. (Az: 1 BvQ 28/10) Ab Freitag sinkt die Vergütung für Strom aus Solaranlagen laut Gesetz um weitere drei Prozent.

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sind die Stromnetzbetreiber verpflichtet, Strom aus Solaranlagen abzunehmen und 20 Jahre lang mit festen, vergleichsweise hohen Sätzen zu vergüten. Für Solaranlagen auf Ackerflächen sollte dies ursprünglich gelten, wenn die Anlage bis Ende 2014 auf einer Fläche in Betrieb geht, die im Bebauungsplan hierfür ausgewiesen ist. Nach der am 11. August beschlossenen Gesetzesänderung muss der Bebauungsplan schon vor dem 25. März 2010 beschlossen worden sein und die Anlage bis spätestens Ende dieses Jahres ihren Betrieb aufnehmen.

Ein Solarunternehmer wollte diese Änderung kippen. Zur Begründung verwies er auf 24 Projekte, die er bereits begonnen habe, die er nun aber nicht mehr fristgerecht abschließen könne. Dies verstoße gegen sein Grundrecht der Berufsfreiheit.

Wie das Bundesverfassungsgericht entschied, konnte der Unternehmer aber nicht in den Fortbestand der Förderregelung vertrauen. Ohnehin habe auch nach der alten Regelung eine rechtlich gesicherte Grundlage für Investitionen erst nach Beschluss des Bebauungsplans bestanden. Die Neuregelung treffe daher "potenzielle Investoren in einer unter Vertrauensschutzgesichtspunkten ohnehin ungesicherten Situation". Sie diene zudem dem legitimen gesetzgeberischen Ziel, den Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen zu begrenzen.

Mit der Gesetzesänderung vom August wurde auch beschlossen, dass die Sätze für Solarstrom sinken. Rückwirkend zum 1. Juli war diese Vergütung bereits um 13 Prozent gefallen, ab 1. Oktober folgen weitere drei Prozent. Auch in den kommenden beiden Jahren stehen weitere Kürzungen an. Die Koalition aus Union und FDP hatte nach langer Diskussion beschlossen, dass Betreiber neuer Solaranlagen weniger Geld erhalten sollen, nachdem bereits zu Jahresbeginn planmäßig Einschnitte in Kraft getreten waren.