Solarenergie: Was 2015 vom Staat noch gefördert wird
Stand: 10.12.2014
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Wuppertal - Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014) soll die Energiewende in Deutschland voranbringen. Doch Anlagenbetreibern beschert sie vor allem sinkende Einnahmen. Die Vergütungen, die Neueinsteiger in einer bestimmten Höhe für ihren erzeugten Strom 20 Jahre lang bekommen, verringern sich mit jedem Monat, den die Anlage später in Betrieb geht. Das wird auch 2015 so bleiben. Dennoch kann sich die Investition in Solarenergie noch rechnen, wenn ein großer Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht wird.
Die meisten Neuerungen des EEG gelten für größere Anlagen mit einer Leistung von mindestens 500 Kilowatt. Deren Betreiber bekommen nun keine feste Einspeisevergütung mehr. Stattdessen müssen sie ihren Strom eigenständig verkaufen. Ab Januar 2016 gilt das auch für neue Anlagen ab 100 Kilowatt. "Privatleute wird das allerdings kaum betreffen", sagt Sascha Schulz von der EnergieAgentur.NRW in Wuppertal. "Zum Vergleich: Eine Solaranlage auf einem 60 Quadratmeter großen Dach eines Eigenheims hat eine Leistung zwischen 7,5 und 8 Kilowatt." Für Anlagen bis 10 Kilowatt sieht das EEG auch weiterhin die garantierte Einspeisevergütung vor.
Sie sinkt derzeit aber um 0,5 Prozent pro Monat. Doch auch das ist nicht sicher: "Gefördert werden deutschlandweit nur Photovoltaikanlagen im Umfang von 2400 bis 2600 Megawatt pro Jahr", erklärt Schulz. Werden zu viele Anlagen in Betrieb genommen und damit das Volumen aufgebraucht, sinke die Einspeisevergütung stärker. "Es empfiehlt sich also für private Bauherren und Hausbesitzer, rechtzeitig im Jahr zu prüfen, ob sich eine neue Photovoltaikanlage für sie rechnet", so Schulz.
Trotz sinkender Fördersätze lohnt es sich 2015, auf Solarenergie zu setzen, meint der Bundesverband Solarwirtschaft. "Sonnenstrom vom eigenen Dach kostet nur noch die Hälfte dessen, was ein privater Energieverbraucher beim Energieversorger bezahlen muss", sagt der Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Er rät aber, möglichst viel des Stroms direkt zu nutzen oder für später in einer Batterie zu speichern. "Waschmaschine oder Geschirrspüler sollen beispielsweise dann laufen, wenn die Photovoltaikanlage Strom erzeugt." Nur der Überschuss wird noch in das Netz eingespeist und vergütet.
Der Solarstromspeicher wird staatlich gefördert. "Die Bundesregierung übernimmt beim Kauf eines Batteriespeichers bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten", erläutert Körnig. Wie hoch die individuelle Förderung ist und mit wie viel Ertrag Interessenten rechnen können, finden sie über das Fördernavi sowie den Solarrechner der EnergieAgentur.NRW heraus.
Neu für größere Anlagen ist auch, dass sie für Strom, den sie selbst erzeugen und verbrauchen, EEG-Umlage zahlen müssen. Bis Ende 2015 werden dafür zunächst 30 Prozent der Umlage fällig, 35 Prozent bis Ende 2016 und ab 2017 schließlich 40 Prozent. "Der selbst verbrauchte Strom von Anlagen mit einer Leistung von maximal 10 Kilowatt ist aber bis zu einem Eigenverbrauch von bis zu 10 Megawattstunden pro Jahr davon befreit", sagt Sascha Schulz. "Diese Bagatellgrenze gilt für die Dauer von 20 Betriebsjahren der Anlage plus Inbetriebnahmejahr." Private Kleinerzeuger von Solarstrom sind also davon nicht betroffen. Wie alle anderen Bürger zahlen sie jedoch die normale EEG-Umlage mit ihrer Stromrechnung, wenn sie sich Strom von einem Energieversorger liefern lassen.