Düsseldorf/Berlin - Nach dem Ablauf mehrerer Übergangsfristen ist der Energieausweis nun seit Anfang des Jahres für alle Wohnimmobilien Pflicht. Mieter und Kaufinteressenten können vor Vertragsabschluss verlangen, dass ihnen der Pass über den Verbrauch vorgelegt wird. Das soll ihnen erleichtern, festzustellen, welche Kosten auf sie zukommen. Doch nicht alle Angebote bieten die erforderlichen Informationen - und Verbraucher wissen häufig nicht, wie sie die Papiere lesen sollen.
"Teilweise sind die Energieausweise schlicht falsch", sagt Achim Fischer, Energiereferent der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Er bezeichnet den Energieausweis als "Papiertiger": Die Datenabfrage sei zu gering, und ob die Angaben stimmen, werde oft nicht geprüft. Das ergab eine Stichprobe der Verbraucherschützer bei annähernd 100 Online-Anbietern.
Demnach bot ein Drittel ungültige Dokumente an, und gesetzlich vorgeschriebene Merkmale wurden nicht oder mangelhaft erfasst. Daher kritisiert auch Thomas Kwapich von der Deutschen Energie-Agentur (dena) in Berlin Online-Energieausweise zu Dumpingpreisen: Ausweise für 9,90 Euro könnten - berücksichtige man Porto- und Druckkosten - "nicht ordentlich geprüft" sein. Nur der ordnungsgemäß erstellte Energieausweis sei aber ein wichtiges Instrument gegen die "zweite Miete".
Wer sich vor wenig zielführenden Ausfertigungen schützen will - ob als Verkäufer oder Käufer, Vermieter oder Mieter -, sollte sich die einzelne Bestandteile des Papiers vor Augen führen. Grundsätzlich ist der Energieausweis ein vierseitiges Standardformular. Auf der Homepage des Bundesbauministeriums lässt es sich zum Beispiel kostenlos ausdrucken. Auf der Vorderseite stehen allgemeine Angaben: Adresse,
Wohnfläche, Baujahr, zum Teil ein Foto. Das Einfügen eines Bildes ist freiwillig, hilft aber dem Leser: Wichtig sei darauf zu achten, dass Pass und Objekt übereinstimmen, sagt Hermann-Josef Wüstefeld, Jurist beim Deutschen Mieterbund in Berlin.
Auf Seite eins wird angekreuzt, ob Energie-Effizienz per Bedarfs- oder Verbrauchsmethode ermittelt wurde. "Zulässig sind beide Methoden", sagt Fischer. Teilweise werde zwar von einer Bedarfs- und einer Verbrauchsvariante gesprochen - es gibt aber nicht zwei unterschiedliche Dokumente, es werden nur jeweils unterschiedliche Seiten im Pass ausgefüllt und auf Seite 1 wird entsprechendes angekreuzt.
Die Verbrauchs-Variante taugt nach Einschätzung des Mieterbundes kaum: "Er sagt nur, wie viel verbraucht wurde", sagt Wüstefeld. Ob das zum Beispiel am Heizverhalten der Vormieter oder an der schlechten Isolierung liegt, bleibe offen. Die Bedarfsberechnung findet sich innen auf Seite zwei. Sie berücksichtigt Faktoren wie Heizungsart und Isolierung des Gebäudes. Auf der dritten Seite folgt der Verbrauchsausweis. Auf der vierten Seite, der Rückseite, stehen allgemeine Hinweise.
Das Herzstück des Energieausweises ist die "Gesamtenergieeffizienz": Sie wird grafisch auf der zweiten und dritten Seite dargestellt. Ein Pfeil mit Farbverlauf in Ampelfarben gibt Auskunft über den Verbrauch des Objekts in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh m2/a). Die Skala verläuft vom Idealfall mit den Daten 0 kWh m2a - grün gekennzeichnet - über gelbe Mittelwerte bis zum roten Bereich mit sehr schlechter Energieeffizienz und Werten von 400 kWh m2/a. Abzuraten sei schon von Objekten mit Werten über 250 kWh m2/a - auch wenn diese scheinbar noch im mittleren gelben Bereich liegen, sagt Fischer.
Wüstefeld empfiehlt eine Mini-Checkliste: Von wem stammen die Informationen im Energiepass - vom Eigentümer selbst oder vom Aussteller, der das Objekt besichtigt? Das müsse im Pass angekreuzt sein. Außerdem soll der Ausweis Verbesserungsvorschläge beinhalten. Sie seien wichtig, weil Modernisierungen direkt zu einer
Mieterhöhung führen können, sagt Wüstefeld. Fehlen Modernisierungsvorschläge - oder gibt es gar keinen Energiepass -, raten die Experten: "Finger weg."