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So funktioniert der Wechsel des Stromanbieters

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Trotz sprudelnder Gewinne denken die großen Energiekonzerne nicht daran, die Strompreise für die Kunden zu senken. Zu Beginn des kommenden Jahres drohen sogar noch Preiserhöhungen. Kosten sparen können Kunden aber durch den rechtzeitigen Wechsel zu einem günstigeren Anbieter. Laut Verbraucherschützern sind Ersparnisse von zehn bis 30 Prozent möglich. Ein Wechsel sollte aber nur nach gründlicher Prüfung der Vertragsbedingungen erfolgen.

Wie finde ich den günstigsten Anbieter?

Am einfachsten mit unserem Stromtarifrechner. Zur Berechnung des Tarifs muss der Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh) und die Postleitzahl eingegeben werden. Den jeweiligen Verbrauch findet man auf der letzten Stromrechnung. Ansonsten gelten folgende Richtwerte:

1 Person - 1700 kWh/Jahr
2 Personen - 2600 kWh/Jahr
3 Personen - 3300 kWh/Jahr
4 Personen - 4100 kWh/Jahr
5 Personen - 5700 kWh/Jahr

Worauf muss ich achten?

Ein wichtiger Punkt sind Preisgarantien, die einige Stromversorger anbieten. Ebenso sollten Laufzeiten und Kündigungsfristen beachtet werden. Wir empfehlen, sich nicht länger als 12 Monate an den neuen Anbieter zu binden. Je kürzer die Vertragsbindung ist, umso flexibler bleibt man als Kunde. Die Kündigungsfrist sollte nicht länger als drei Monate sein. Man sollte darauf achten, dass der Vertrag im Fall von Preissteigerungen ein Sonderkündigungsrecht gewährleistet.

Wie funktioniert der Wechsel?

Der Anbieterwechsel ist einfach und birgt keinerlei Risiken für den Verbraucher. Man sucht sich den passenden Stromversorger und lässt sich die Vertragsunterlagen zuschicken. Nachdem der Kunde den unterzeichneten Vertrag an den neuen Anbieter geschickt hat, übernimmt dieser die restlichen Formalitäten, darunter die Kündigung beim bisherigen Versorger. Dabei ist es üblich, dass der neue Anbieter für die Wechselprozedur keine Extra-Gebühr verlangt. Bis zur Umstellung kann es dann noch etwas dauern. Wenn die kompletten Anmeldeunterlagen bis zum 10. eines Monats beim neuen Versorger eingegangen sind, ist der Wechsel in der Regel bis Beginn des übernächsten Monats über die Bühne. Der Stromzähler muss nicht ausgetauscht werden.

Kann der Wechsel zum Stromausfall führen?

Nein. Per Gesetz ist der lokale Stromversorger dazu verpflichtet, alle Haushalte stets zu versorgen - auch wenn er nicht mehr Vertragspartner ist. Er kann also den Strom nicht einfach abstellen, weil ein Kunde gekündigt hat. De facto kommt auch nach dem Anbieter-Wechsel der Strom weiterhin vom lokalen Versorger. Der neue Anbieter stellt nur die von seinem Kunden benötigte Strommenge in das allgemeine Netz ein und zahlt dem lokalen Versorger eine so genannte Durchleitungsgebühr für den Transport bis in den Haushalt.

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