Schlichtungsstelle Energie meldet hohe Akzeptanz
Stand: 15.03.2013
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Berlin - Immer mehr Energieversorger werden Mitglied der Schlichtungsstelle Energie. Rund 90 Prozent der Schlichtungsverfahren können einvernehmlich gelöst werden. Die Schlichtungsstelle Energie bietet Verbrauchern und Energieversorgern ein einfaches und kostengünstiges Verfahren zur Lösung individueller Beschwerdefälle.
"Wir können immer mehr Energieversorger für den Schlichtungsgedanken gewinnen, die dann auch Mitglied der Schlichtungsstelle Energie werden“, so Geschäftsführer Thomas Kunde. „Die Mitgliedschaft in der Schlichtungsstelle ist für die Versorger eine gute Möglichkeit, ihre Kundenfreundlichkeit noch einmal hervorzuheben. Für den Verbraucher ist sie eine zuverlässige Orientierung, welche Unternehmen auch im Streitfall Wert auf eine einvernehmliche Einigung legen."
Private Haushaltskunden können sich beispielsweise mit Anliegen zum Wechsel des Erdgas- oder Stromversorgers, zur Höhe von Bonus- und Abschlagszahlungen oder bei einer strittigen Ermittlung der verbrauchten Energiemenge an die Schlichtungsstelle wenden. Voraussetzung ist, dass sie sich mit ihren Anliegen zunächst direkt an das jeweilige Versorgungsunternehmen gewandt haben.
Kann dabei keine Lösung erzielt werden, können Verbraucher die Schlichtungsstelle anrufen. Die Unternehmen sind in diesem Fall verpflichtet, an der Schlichtung teilzunehmen. Für die Verbraucher ist das Schlichtungsverfahren im Regelfall kostenlos.
So funktioniert das Schlichtungsverfahren
Das Verfahren beginnt mit dem Antrag auf Durchführung der Schlichtung. Dazu sollte das Beschwerdeformular verwandt werden, dass auf der Homepage – www.schlichtungsstelle-energie.de – zur Verfügung steht. In diesem Formular kann der Verbraucher alle notwendigen Informationen eintragen und Unterlagen anfügen. Dies vereinfacht und beschleunigt die Bearbeitung. Der Schlichtungsantrag kann aber auch per Fax oder postalisch gestellt werden. Dafür steht ebenfalls ein Beschwerdeformular auf der Website zum Download bereit.
Der Antrag soll genau zum Ausdruck bringen, was der Kunde vom Versorgungsunternehmen möchte. Sämtliche erforderliche Unterlagen sollten bereits dem Antrag beigefügt werden (Vertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Rechnungen, Schriftverkehr etc.). Hilfreiche Informationen finden Verbraucher auch auf unserer Website in der Rubrik „Häufigen Fragen“, in der wir das Schlichtungsverfahren ausführlich erläutern, typische Fälle darstellen und die benötigten Unterlagen auflisten.
Der unabhängige und neutrale Ombudsmann der Schlichtungsstelle prüft, ob eine Beschwerde zur Schlichtung angenommen werden kann. Kommt es zu einem Schlichtungsverfahren, wird der Ombudsmann die Standpunkte aller Beteiligten intensiv prüfen und in der Regel anschließend eine Schlichtungsempfehlung abgeben, die zwischen den Beteiligten vermitteln soll.