Schlichtungsstelle Energie: Erfolgsquote liegt bei 80 Prozent
Stand: 01.11.2013
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Berlin - Die Schlichtungsstelle Energie hat sich bewährt: In den zwei Jahren ihres Bestehens konnten in über 80 Prozent der Fälle einvernehmliche Lösungen erzielt werden. „Damit haben wir bei der weit überwiegenden Zahl der Fälle unser Ziel erreicht, langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden“, sagt Geschäftsführer Thomas Kunde.
Der Bedarf für eine Schlichtungsstelle ist groß. Rund 24.000 Anträge sind in den vergangenen zwei Jahren eingegangen. Auffällig sei das höchst unterschiedliche Beschwerdeaufkommen bei den Energieversorgungsunternehmen: So seien bei vielen Versorgern bislang noch gar keine Schlichtungsfälle aufgetreten, während sich einige wenige Unternehmen mit zahlreichen Kunden-Anträgen auf eine Schlichtung konfrontiert sähen.
Mit Blick auf die Gesamtzahl der Schlichtungsanträge lassen sich für 2013 bisher folgende thematische Schwerpunkte feststellen: Die Anträge betreffen zu 47 Prozent das Thema Abrechnung (z.B. Rechnung nicht korrekt, Zählerstände nicht in Ordnung, Abschlagszahlung, Abschlagshöhe, Rechnung nicht erhalten). 37 Prozent der Anträge betreffen vertragliche Streitigkeiten (z.B. Vertragslaufzeit, Bonus, Kündigung) sowie 9 Prozent den Lieferantenwechsel. Die verbleibenden Themen umfassen zu 2 Prozent Zählerdefekte, zu 1 Prozent Sachschäden/Baumaßnahmen, zu 1 Prozent Sperrungen und zu 3 Prozent sonstige Themen.
Effizienteres und schlankeres Verfahren
Zum 1. Juli 2013 hatte sich das Schlichtungsverfahren geändert. Durch Umsetzung der bisher gewonnenen Erfahrungen wurde das Schlichtungsverfahren noch effizienter und schlanker gestaltet. Das Verfahren findet nun in drei Stufen statt. In der ersten Stufe erhält das Unternehmen die Möglichkeit, der Beschwerde schnell und einfach abzuhelfen. In der zweiten Stufe soll durch Moderation der Schlichtungsstelle eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Gelingt dies nicht, kommt es auf der dritten Stufe zu einer Schlichtungsempfehlung der Ombudsperson. Sie enthält neben einer Darstellung des Sachverhalts eine juristische Bewertung und einen Einigungsvorschlag. Die Schlichtungsempfehlung erfolgt schriftlich. Für den Verbraucher ist das Schlichtungsverfahren im Regelfall kostenlos.