Schleichende Strompreiserhöhungen im Frühjahr
Stand: 24.02.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg – Zum Jahreswechsel haben eine Reihe von Stromversorgern stabile Preise versprochen. Nun wird nachgeholt: Für Februar, März und April haben insgesamt 80 Grundversorger Preiserhöhungen von durchschnittlich 4 Prozent angekündigt. Für einen Musterhaushalt entspricht dies jährlichen Mehrkosten von 44 Euro. Rund 5 Millionen Haushalte sind betroffen.
Stromversorger verschieben Preiserhöhungen
Zum Jahreswechsel hatten 379 Versorger Preiserhöhungen von durchschnittlich 3,5 Prozent angekündigt. Als Hauptgrund wurde die Erhöhung der EEG-Umlage von 5,27 Cent auf 6,24 Cent je Kilowattstunde angegeben. Kritiker der Preiserhöhungen verweisen auf die gesunkenen Beschaffungspreise der Versorger. Denn diese sind laut Statistischem Bundesamt zwischen Januar 2013 und Januar 2014 um rund 15 Prozent gesunken.
Vor diesem Hintergrund hatte eine Reihe von Versorgern Ende letzten Jahres angekündigt, die Preise nicht zu erhöhen. „Angesichts der zahlreichen Strompreiserhöhungen im Frühjahr wird deutlich, dass hier teilweise auf Zeit gespielt wurde“, sagt Jan Lengerke, Mitglied der Geschäftsleitung bei Verivox. „Preiserhöhungen sind für Verbraucher in der Regel ein deutliches Signal, sich nach einem günstigeren Stromanbieter umzusehen. Daher haben die Versorger ein großes Interesse daran, diese möglichst unbemerkt über die Bühne zu bekommen.“
Preiserhöhung zum Stromanbieterwechsel nutzen
Wer jetzt eine Nachricht über eine Preiserhöhung bekommt, sollte daher die Strompreise vergleichen und gegebenenfalls zu einem günstigeren Versorger wechseln.
„Besonders einfach und einträglich ist das für alle Verbraucher, die sich noch nie um einen günstigeren Stromtarif gekümmert haben. Dann werden sie zu den Konditionen der Grundversorgung beliefert. Dieser Tarif hat eine kurze Kündigungsfrist, man kommt also schnell heraus. Gleichzeitig ist die Grundversorgung der teuerste Tarif und der Wechsel kann durchschnittlich 300 Euro einsparen“, erläutert Lengerke.
In der Regel übernimmt der neue Anbieter die Abmeldung beim bisherigen Versorger, man muss also nicht selbst kündigen. Wer schon einmal gewechselt und einen Vertrag mit längeren Laufzeiten und Kündigungsfristen gewählt hat, sollte im Falle einer Preiserhöhung vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und selbst kündigen.