Schadenersatz für Atomausstieg: EnBW gibt nicht kampflos auf
Stand: 13.05.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Karlsruhe - Der Energiekonzern EnBW gibt den Kampf um Schadenersatz wegen des Atomausstiegs in Folge der japanischen Reaktorkatastrophe nicht auf. Nach der Niederlage vor dem Landgericht Bonn hat EnBW Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Köln eingelegt. Das Unternehmen bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Stuttgarter Zeitung" (Freitag).
EnBW klagt gegen den Bund und das Land Baden-Württemberg. Damit stellt sich das fast ganz im Staatsbesitz befindliche Unternehmen gegen die Landesregierung. Landesumweltminister Franz Untersteller (Grüne) hatte EnBW aufgefordert, das Bonner Urteil zu akzeptieren.
Wegen der Abschaltung seiner beiden Atomkraftwerte 2011 hatte EnBW eine Entschädigung in Höhe von 261 Millionen Euro gefordert. Das Landgericht Bonn hatte die Amtshaftungsklage im Februar abgewiesen, weil das Unternehmen 2011 auf Rechtsmittel verzichtet hatte. Der Prozess ist Teil einer Welle von Klagen aus der Energiewirtschaft. Ende 2015 hatte RWE bereits ein ähnliches Verfahren angestrengt.