Karlsruhe/Salzgitter (dpa) - Die Stadt Salzgitter ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Errichtung eines Atommüll-Endlagers im ehemaligen Bergwerk Schacht Konrad gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an, da die Stadt in diesem Fall "nicht beschwerdefähig" sei. Außerdem seien mehrere Prozessrügen wegen des Umgangs mit Beweisanträgen nicht ausreichend begründet, teilte das höchste deutsche Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit.
Die Beschwerde richtete sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau und den Betrieb des Atomlagers. Der Bergwerksstollen soll 2013 als Lager für schwach- und mittelradioaktiven Müll in Betrieb genommen werden. (AZ: 1 BvR 1987/07)
Die Stadt hatte mehrere Verfahrensvorschriften und die Prozessführung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg moniert. Dieses hatte im März 2006 die Klagen von Kommunen und Landwirten gegen den Schachtumbau abgewiesen.
Im vergangenen Januar hatte das Landesamt für Bergbau,
Energie und Geologie den "Hauptbetriebsplan für die Errichtung des Endlagers Konrad" zugelassen und damit nach langem politischen Tauziehen den Weg frei gemacht für den Umbau des Stollens. Damit soll 2009 begonnen werden. In dem mehr als 1000 Meter tiefen Stollen des früheren Eisenerzbergwerks sollen 303 000 Kubikmeter
Atommüll mit geringer Wärmeentwicklung entsorgt werden.
Schwach- und mittelradioaktiver Abfall fällt in Kraftwerken, aber auch in Forschungslaboren und Kliniken an. Rund 900 Millionen Euro wurden bereits in Schacht Konrad investiert, die Umrüstung zum
Endlager soll weitere 900 Millionen Euro kosten. Atomkraft-Gegner wollen ihre Proteste gegen Schacht Konrad fortsetzen.