RWE wird auf viele Millionen verklagt - weitere Gutachten nötig?
Stand: 12.04.2016
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Hamm - Vor dem Oberlandesgericht Hamm wird eine millionenschwere Klage gegen den Energiekonzern RWE verhandelt. Die russische Sintez-Gruppe fordert 691 Millionen Euro. Dabei geht es um schwierige rechtliche Probleme. Möglicherweise seien deshalb weitere Rechtsgutachten notwendig, deutete der Vorsitzende des 8. OLG-Zivilsenats am Montag zu Beginn der Berufungsverhandlung an. Eine Entscheidung über diese Frage will das Gericht am 15. Juni verkünden.
Die Sintez-Gruppe hat RWE und den Ex-Vorstandsvorsitzenden Jürgen Großmann auf Zahlung von 691 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Hintergrund ist ein geplatztes Geschäft im Jahr 2008. Damals hatten Sintez und RWE zusammen den russischen Stromversorger TGK-2 übernehmen wollen. Kurz vor der Abgabe eines Kaufangebotes hatte RWE jedoch einen Rückzieher gemacht.
Darf Großmann verklagt werden?
In erster Instanz hatte das Essener Landgericht die Klage gegen RWE für unzulässig erklärt, weil ein Londoner Schiedsgericht den Streit bereits 2010 rechtskräftig entschieden habe. Die Klage gegen Großmann wurde zugelassen, weil der Ex-Vorstand in London nur als Zeuge beteiligt gewesen sei.
Sowohl Sintez als auch Großmann haben gegen die Entscheidung des Essener Landgerichts Berufung eingelegt. Beide Seiten haben mehrere rechtliche Gutachten vorgelegt, um ihre Standpunkte zu bekräftigen. Den Richtern des 8. Zivilsenats reichen diese Einschätzungen jedoch möglicherweise nicht aus.
Fraglich ist unter anderem, ob der Schiedsspruch des London Court of International Arbitration (LCIA), nach dem RWE keinen Schadenersatz zahlen muss, auch den damaligen Vorstandsvorsitzenden einschließt. Auch die Frage, ob die in dem Vertrag vereinbarte Schiedsklausel unter englisches oder russisches Recht fällt, wollen die Richter möglicherweise noch mit neuen Gutachten klären lassen.