RWE siegt im Streit um Stilllegung von Akw Biblis wegen Fukushima
Stand: 14.01.2014
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Leipzig - Das Land Hessen muss an den Energiekonzern RWE voraussichtlich Schadenersatzforderungen in dreistelliger Millionenhöhe zahlen, weil es 2011 nach dem Reaktorunfall im japanischen Fukushima die vorübergehenden Abschaltung des Atomkraftwerks Biblis angeordnet hatte.
Die vorübergehende Stilllegung des Blocks A und die endgültige Abschaltung des Blocks B seien nicht rechtmäßig angeordnet worden, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag mitteilte. Dem Beschluss zufolge fehlte dem Land die Rechtsgrundlage für solch eine Anordnung. (Az. 7 B 18.13)
Das hessische Umweltministerium hatte die Stilllegung für drei Monate im März 2011 in Folge der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima angeordnet. Zuvor hatten sich Bund und Länder entsprechend geeinigt.
Die Leipziger Richter bestätigten ein Urteil des Verwaltungsgerichtshof Kassel vom Februar 2013, der die Abschaltung ebenfalls für rechtswidrig befand. RWE hatte nach dem Etappensieg damals angekündigt, das Unternehmen werde den entstandenen Schaden nun genau berechnen und "in einem zivilgerichtlichen Verfahren geltend machen".