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RWE-Kooperation mit Gazprom: ein Fall für die Kartellwächter

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Bonn - Die geplante Zusammenarbeit zwischen RWE und dem russischen Gasriesen Gazprom wird auf jeden Fall die Kartellbehörden beschäftigen, entweder in Brüssel oder in Bonn. Dies sei davon abhängig, wie die Kooperation der beiden Energiekonzerne ausgestaltet werden solle, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, am Donnerstag in Bonn.

Aber gleichgültig, wer sich mit dem Fall befasse, es liege auf der Hand, das es hier wettbewerbliche Fragen gebe. Es gehe um einen wie auch immer gearteten Zusammenschluss eines marktbeherrschenden Stromerzeugers und eines marktbeherrschendes Gaslieferanten. Hinzu komme, dass Gazprom über seine diversen Beteiligungen auch ein großer Inhaber von Gasfernleitungen sei.

Mundt kündigte eine "völlig offene und unvoreingenommene" Prüfung an. Die Prüfungen seien unabdingbar weil beide Unternehmen zumindest was Deutschland betreffe, marktmächtig seien. "Ob sie marktbeherrschend sind, muss dann in einer vertieften Prüfung herausgefunden werden."

RWE und Gazprom hatten Mitte Juli angekündigt, dass sie bei der Stromerzeugung in Westeuropa in großem Stil zusammenarbeiten wollen und eine entsprechende Grundsatzerklärung unterzeichnet. Es werde darüber verhandelt, bestehende oder neue Steinkohle- und Gaskraftwerke in Deutschland, Großbritannien und den Beneluxländern in ein gemeinsames Unternehmen einzubringen.