RWE klagt gegen AKW-Abschaltung
Stand: 01.04.2011
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Essen/Berlin - Der Energieversorger RWE hat gegen die von den Behörden angeordnete vorübergehende Abschaltung des Atomkraftwerks Biblis A (Hessen) Klage eingereicht. Die Klageschrift sei dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel übergeben worden. Dies teilte RWE am Freitagmorgen mit. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte den Eingang der Klage.
Begründung der Klage
"RWE Power hat heute beim zuständigen VGH (Verwaltungsgerichtshof) in Kassel rechtliche Schritte gegen die Anordnungen der hessischen Aufsichtsbehörde vom 18. März zur einstweiligen Einstellung des Betriebs des Kraftwerks Biblis für die Dauer von drei Monaten eingeleitet.
Der Block A war in diesem Zusammenhang abgefahren worden, der Block B befand sich zu diesem Zeitpunkt in seiner planmäßigen Revision. Nach Rechtsauffassung der RWE Power liegen die Voraussetzungen der von der Bundesregierung herangezogenen Rechtsgrundlage für diese Maßnahme nach Paragraf 19 des Atomgesetzes nicht vor. Die deutschen Kernkraftwerke erfüllen die geltenden Sicherheitsanforderungen. Für eine Betriebseinstellung fehlt daher die rechtliche Maßgabe.
Mit diesem Schritt stelle RWE die Wahrung der Interessen seiner Aktionäre sicher. Mit dem für drei Monate im Rahmen des Atom-Moratoriums der Bundesregierung verfügten Stillstand von Biblis A entgehen RWE Millionenbeträge.
Beschlossene Sicherheitsüberprüfung aller seiner Kernkraftwerke unterstützt RWE
Unabhängig davon unterstütze das Unternehmen die von der Bundesregierung beschlossene Sicherheitsüberprüfung aller seiner Kernkraftwerke. Theoretisch könnte RWE mit der Klageeinreichung den Meiler sofort wieder anfahren, eine Sprecherin sagte aber der dpa, das sei bisher nicht geplant.
Die Regierung hatte die Stilllegung der sieben ältesten AKW mit Verweis auf Paragraf 19, Absatz 3 des Atomgesetzes angeordnet. Danach kann die Stilllegung eines Kernkraftwerks verlangt werden, wenn Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter bestehen. Umweltminister Norbert Röttgen hatte die Anwendung des Paragrafen mit einer vorsorgenden Maßnahme nach dem Atomunglück in Japan begründet.
Juristen sehen Abschaltung auf juristisch wackeligen Füßen
Mehrere Juristen halten diese Auslegung für sehr gewagt und sehen die Abschaltung juristisch auf wackligen Füßen. Sollte RWE Recht bekommen, stünde das derzeitige Atom-Moratorium infrage. Deutschlands größter Energiekonzern E.ON hatte zuvor erklärt, dass er nicht gegen das Atom-Moratorium der Bundesregierung klagen will.
Die Klage betrifft nicht das ebenfalls abgeschaltete AKW Biblis B, da es ohnehin wegen einer Revision stillstand und eine Anweisung der hessischen Atomaufsicht zum Abschalten daher nur für Biblis A erging.
Hessisches Umweltministerium: Biblis A bleibt trotz Klage abgeschaltet
Das hessische Umweltministerium hat angekündigt, dass das Atomkraftwerk Biblis A trotz einer Klage des Betreibers RWE abgeschaltet bleibt. Ministeriumssprecher Thorsten Nehls sagte dem Radiosender HR-Info am Freitagmorgen vor der Klageeinreichung: "Wir haben nicht ausgeschlossen, dass RWE von der Möglichkeit Gebrauch macht, gegen die Stilllegung zu klagen. Sollte RWE Vorbereitungen treffen, Biblis A wieder hochzufahren, wird das Umweltministerium dies mit einem Sofortvollzug unterbinden." Mit dem sogenannten Sofortvollzug können die Behörden einen Verwaltungsakt unmittelbar durchsetzen.