Reparaturen am Dach: Instandsetzung oder Sanierung?
Stand: 15.02.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
Bonn - Gerade jetzt im Winter sollten Haus- oder Wohnungseigentümer auch einmal einen Blick auf ihr Dach werfen: Denn schneefreie Stellen oder Eiszapfen an Dachrinnen sind oft ein Indiz dafür, dass die Wärmedämmung nicht stimmt. Wenn das Dach reparaturbedürftig ist und Wohnungseigentümer bei der Reparatur das Dach dämmen wollen, können sie dies als modernisierende Instandsetzung mit einfacher Mehrheit beschließen. Das teilte der Wohneigentümerverband Wohnen im Eigentum mit. Die Maßnahme müsse jedoch wirtschaftlich sein und sich innerhalb von zehn Jahren amortisieren.
Müssen mehr als zehn Prozent der Dachfläche repariert oder erneuert werden, entfalle das Kriterium Wirtschaftlichkeit. Denn die Energieeinsparverordnung verlange in diesem Fall eine energetische Sanierung. Weil durch die Wärmedämmung eine gesetzliche Vorschrift erfüllt wird, handelt es sich dem Verband zufolge um eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung, die mit einfacher Mehrheit beschlossen und von jedem einzelnen Eigentümer verlangt werden könne. Ist das Dach intakt, gelte die freiwillige Wärmedämmung als Modernisierung: Dann müssten drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer und mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile zustimmen.