Regulierungsbehörde für Strom kommt bis Juli 2004 [Update]
Stand: 25.03.2003
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Berlin (dpa) - Eine Regulierungsbehörde soll spätestens von Juli kommenden Jahres an über den freien Wettbewerb auf dem Strommarkt wachen. Darauf hätten sich Umwelt- und Wirtschaftsministerium sowie die Koalitionsfraktionen am Montag in Berlin geeinigt, hiess es aus der Bundesregierung. Die entsprechende Verbändevereinbarung werde damit de facto ausgesetzt. Die Behörde solle unter anderem die konkreten Bedingungen für Netzanschluss und Netznutzung sowie die Methoden zur Berechnung der Tarife festlegen. Besonders von den Grünen war immer wieder ein "Monopolmissbrauch" der Netzbetreiber kritisiert worden.
Betroffene Unternehmen könnten der Einigung zufolge künftig vom EEG-Stromkostenanteil teilweise befreit werden. Sie müssten nachweisen, dass die Kosten "massgeblich zu einer unbeabsichtigten Härte führen", hiess es aus der Regierung. Über die Anträge werde das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entscheiden. Dort solle eine Einheit unter der Fachaufsicht des Umweltministeriums eingerichtet werden. Anträge sollen jeweils für ein Jahr bewilligt werden.
Nach dem EEG müssen Energiekonzerne Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Quellen an die entsprechenden Produzenten zahlen. Die Kosten können sie auf ihre Kunden umlegen. Energieintensive Betriebe etwa aus der Aluminiumindustrie klagen seit längerem über massive zusätzliche Belastungen und fordern eine Härtefallregelung. Das Umweltministerium wirft den Netzbetreibern vor, der Industrie mehr als die tatsächlichen EEG-Umlagekosten in Rechnung zu stellen.