Regierung kommt bei CO2-Speichergesetz nicht weiter
Stand: 24.02.2011
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Berlin - Der Widerstand der Bundesländer macht das geplante Gesetz zur unterirdischen Speicherung des Treibhausgases CO2 zur Hängepartie. Sowohl im Umweltausschuss als auch in der Regierungsbefragung im Bundestag wurde am Mittwoch deutlich, dass die Regierung bisher über kein schlüssiges Konzept verfügt, wie vor allem Niedersachsen und Schleswig-Holstein ins Boot geholt werden können - denn dort befindet sich ein Großteil der geeigneten Lagerstätten.
Die Länder dringen auf Ausstiegsklauseln für ihr Gebiet. Die Regierung will aber bei dem Bundesgesetz nur gestatten, dass die Länder für bestimmte Gebiete CO2-Lagerstätten untersagen können, eine explizite Ausstiegsklausel ist nicht vorgesehen.
Der Parlamentarische Wirtschafts-Staatssekretär Hans-Joachim Otto (FDP) betonte, dass das Gesetz gemäß einer EU-Vorgabe bis zum 25. Juni auf den Weg gebracht werden soll. Der Energieexperte der Grünen, Oliver Krischer, betonte nach der Umweltausschusssitzung, die baldige Verabschiedung eines CCS-(Carbon Dioxide Capture and Storage)-Gesetzes sei auch nach eineinhalb Jahren Beratungszeit ungewiss. Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) habe immer wieder betont, kein Bundesland müsse CCS anwenden, wenn dies gegen den Bürgerwillen ginge.
Das Gesetz zur CO2-Abtrennung bei der Kohleverbrennung und anschließenden unterirdischen Verpressung sollte nach bisherigen Planungen als erster Schritt Anfang März vom Kabinett verabschiedet werden - Experten müssen nun versuchen, Bedenken auszuräumen.