Rechtsstreit um Stromleitung für Dattelner Kraftwerk geht weiter
Stand: 16.08.2011
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Datteln/Karlsruhe - Die rechtliche Auseinandersetzung um den Bau einer Stromleitung zum Anschluss des geplanten Kohlekraftwerks Datteln 4 (Kreis Recklinghausen) geht in eine neue Runde. Der NRW-Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) legte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein, wie ein BUND-Sprecher am Dienstag sagte. In der Begründung führt der BUND Verfassungsverstöße wie etwa die Verletzung seines Prozessgrundrechts an.
Vor einem Jahr hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die BUND-Klage gegen die 7,6 Kilometer lange Hochspannungsleitung aus formalen Gründen abgewiesen. Der BUND habe keine form- und fristgerechten Einwendungen erhoben, erklärte das Gericht.
Der BUND hält die Klageabweisung für nicht vereinbar mit dem europäischen Recht und will erreichen, dass sich das Gericht auch inhaltlich mit dem Bauvorhaben auseinandersetzt. Die Naturschützer monieren, dass der Bau der neuen Freileitungstrasse mit schweren Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sei. Der Lebensraum zahlreicher geschützter Fledermaus- und Vogelarten werde dadurch zerstört.
Darüber hinaus sieht der BUND einen grundsätzlichen Klärungsbedarf: Genehmigungsbehörden und Gerichte umgingen die inhaltliche Prüfung von umstrittenen Vorhaben der Industrie immer wieder durch rein formale Hürden, die sie den Klagen der Naturschutzverbände auferlegten, hieß es.
Im Zusammenhang mit dem Bau des E.ON-Steinkohlekraftwerks in Datteln gibt es mehrere Klagen. So hatte das OVG in Münster bereits im September 2009 den Bebauungsplan des Projekts für unwirksam erklärt, weil bei dem Bauvorhaben Vorgaben zum Naturschutz und zum Schutz der Bevölkerung nicht ausreichend beachtet wurden. Die Arbeiten auf der Baustelle wurden weitgehend eingestellt.