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Prokon meldet Insolvenz an

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox | dpa | AFP

Itzehoe - Der Windkraftfinanzierer Prokon ist pleite. Das Amtsgericht im schleswig-holsteinischen Itzehoe eröffnete am Mittwoch das Insolvenzverfahren, wie aus einer Mitteilung im Justizportal insolvenzbekanntmachungen.de hervorgeht. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde den Angaben zufolge der Hamburger Rechtsanwalt Dietmar Penzlin bestellt.

Damit ist nun klar, dass sich nicht genügend Anleger bereiterklärten, ihre Genussrechte zu behalten. Am Dienstag hatte Prokon noch mitgeteilt, dass rund die Hälfte der Anleger bereit seien, dem Unternehmen mehr Zeit für eine Restrukturierung einzuräumen.

Prokon hatte seine Anleger vor elf Tagen überraschend vor einer drohenden Insolvenz Ende Januar gewarnt, sollten sie ihr Kapital abziehen. Das Unternehmen in Itzehoe mit insgesamt 1300 Mitarbeitern ist ein wichtiger Finanzierer von Windparks, investiert aber auch in Bioenergie. Es hatte mit einer festen Verzinsung von sechs Prozent geworben und bis zu acht Prozent Zinsen ausgezahlt. Nach eigenen Angaben konnte das Unternehmen aber zuletzt keinerlei Rück- oder Zinszahlungen leisten.

Was für Stromkunden von Prokon wichtig ist

Die Prokon Regenerative Energie GmbH hat seit Anfang 2013 auch bundesweit Stromtarife angeboten. Sollten Sie von Prokon Elektrizität beziehen, gilt erst einmal: Keine Panik. Die ununterbrochene Belieferung mit Strom ist in Deutschland gesetzlich garantiert. Da die Stromrechnungen von Prokon per monatlicher Abschlagszahlung beglichen werden, stehen auch keine hohen Vorauszahlungen auf dem Spiel.

Sollte die Prokon Regenerative Energien GmbH die Stromlieferung einstellen, stehen die Kunden auch nicht ohne Strom da, sondern fallen automatisch in die so genannte Ersatzversorgung des hierfür gesetzlich bestimmten Grundversorgers. "Darüber muss der Kunde aber rechtzeitig informiert werden, so dass er dann auch noch die Möglichkeit hat, zu einem Anbieter seiner Wahl zu wechseln. Außerdem besteht für die Ersatzversorgung keine Kündigungsfrist", weiß Julia Buchweitz, Juristin in der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.