Photovoltaikversicherung gegen Diebstahl
Stand: 21.10.2009
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Dresden - Photovoltaikanlagen werden immer häufiger gestohlen. Um sich dagegen zu versichern, können Hauseigentümer eigens eine Photovoltaikversicherung abschließen, wie die Verbraucherzentrale Sachsen mitteilt. Die Wohngebäudeversicherung springt in diesem Falle nämlich nicht ein. Diese kommt grundsätzlich nur für Schäden auf, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstanden sind, nicht aber durch Einbruchdiebstahl oder Vandalismus.
Die Photovoltaikversicherung gehört den Angaben zufolge zur Elektronikversicherung. Dabei handele es sich um eine sogenannte All-Risk-Police, die alle Gefahren abdecke, ausgenommen Beschädigungen durch betriebsbedingte Abnutzung. Der Versicherungsschutz umfasst sämtliche Teile der Anlage. Die Versicherungsprämie bemisst sich im wesentlichen nach der Größe beziehungsweise dem Wert der Anlage. Weiterführende Beratungen bietet die Verbraucherzentrale Sachsen an.