Pelletheizungen und Wärmepumpen: neue Regelung der Förderung
Stand: 06.09.2011
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Leipzig - Die Förderungskonditionen beim Einbau von Pelletheizungen, Wärmepumpen und Heizkesseln haben sich geändert: "Die Zuschüsse erhält seit 1. September nur, wer mit der Pelletheizung zugleich eine effiziente Umwälzpumpe einbauen und einen hydraulischen Abgleich durchführen lässt." Dies erklärte Ulrike Körber, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Das gleiche gelte ebenso für den Einbau von Wärmepumpen.
Wer einen durch Solarkollektoranlagen unterstützten Heizkessel austauscht, muss neuerdings ebenfalls einen hydraulischen Abgleich vornehmen lassen. "Das Heizsystem muss dabei unter den neuen Bedingungen getestet werden - das bietet ein großes Einsparpotenzial", sagt Körber.
Einbau und Abgleich müssen von einem Fachbetrieb vorgenommen werden. Als Nachweis sendet der Verbraucher die Rechnung zusammen mit dem Antrag für den Zuschuss an das Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).