OLG kippt Befreiung stromintensiver Firmen von Netzkosten
Stand: 07.03.2013
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Düsseldorf - Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die Regelung zur Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzkosten am Mittwoch für unzulässig erklärt. Nach Auffassung des Gerichts bilde das Energiewirtschaftsgesetz keine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Befreiung von den Netzentgelten. Fünf regionale und überregionale Betreiber hatten gegen die im Jahr 2011 beschlossene Regelung geklagt.
Das Gesetz erlaube in der derzeit geltenden Fassung nicht, eine vollständige Befreiung von den Entgelten durch eine Verordnung zu bestimmen, entschieden die Richter. Dies sei auch aus Gleichheitsgründen nicht zulässig. Zudem sei europarechtlich eine nichtdiskriminierende und kostenbezogene Regelung geboten. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.
Seit der Änderung im Jahr 2011 können sich Unternehmen laut Gericht grundsätzlich von den Netzentgelten befreien lassen, wenn sie mehr als 7000 Arbeitsstunden und zehn Gigawattstunden Strom pro Jahr abnehmen. Die für die Netzbetreiber entstehenden Ausfälle werden dadurch ausgeglichen, dass Entgelte auf Verbraucher und andere Unternehmen umgelegt werden.