Offshore-Umlage: Verbraucherzentrale hofft auf Bundestag
Stand: 30.08.2012
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Berlin - Die geplante Beteiligung deutscher Bürger an Offshore-Windparks sorgt für viel Kritik. Verbraucherschützer bezeichnen die neue Umlage als Geldmacherei zu Lasten der Verbraucher. Der Bundestag kann das Gesetz noch stoppen.
Der Chef der Bundesverbraucherzentralen, Gerd Billen, hat die von der Regierung geplante Haftungsregelung für Windanlagen in Nord- und Ostsee kritisiert. Der Gesetzentwurf sei "eine Einladung für Geldmacherei auf dem Rücken der Verbraucher", sagte Billen, Präsident des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), der "Bild"-Zeitung vom Donnerstag. Der Bundestag müsse stoppen, was das Kabinett am Mittwoch beschlossen habe.
Manuel Frondel, Energieexperte des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung, sagte "Bild", Verbraucher zahlten mit der geplanten Haftungsumlage "doppelt". Zum einen zahlten sie mit der EEG-Umlage für den Ausbau von Ökostrom, zum anderen mit der Haftungsumlage.
Privathaushalte sichern Investoren ab
Die Haftungsregelung soll Investitionen der Betreiber von Offshore-Windparks finanziell absichern, wenn diese zum Beispiel wegen Lieferproblemen bei notwendigen Anschlusskabeln oder anderen Verzögerungen beim Netzanschluss keinen Strom liefern können. Zur Finanzierung sollen Privathaushalte eine zusätzliche Umlage zahlen, die auf den Strompreis aufgeschlagen wird. Sie soll höchstens 0,25 Cent pro Kilowattstunde betragen.
Reicht dies nicht aus, sollen die Forderungen der Netzbetreiber auf folgende Jahre übertragen werden. Für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden beziffert die Bundesregierung die Mehrkosten durch die neue Offshore-Umlage auf bis zu 8,75 Euro pro Jahr.