Offshore-Anbindung: Bundesregierung verliert Geduld mit Tennet
Stand: 10.08.2012
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Düsseldorf - Ist der Übertragungsnetzbetreiber Tennet zuverlässig? Die Bundesregierung hat daran offenbar große Zweifel und will das Unternehmen zu einem Rückzug vom deutschen Markt drängen, schreibt das "Handelsblatt" (Freitag) unter Berufung auf Regierungskreise. Mit dem laufenden Zertifizierungsverfahren wolle man das Unternehmen nun unter Druck setzen.
Tennet muss sich derzeit wie die drei anderen Übertragungsnetzbetreiber von der Bundesnetzagentur zertifizieren lassen. Man wolle alle Möglichkeiten prüfen, um "die Daumenschrauben im Fall Tennet anzuziehen", und werde das "Zertifizierungsverfahren sehr konsequent verfolgen", heißt es in dem Blatt unter Berufung auf gut informierte Kreise. Die Sanktionsmöglichkeiten, die das Energiewirtschaftsgesetz für das Zertifizierungsverfahren vorsieht, müssten zudem verschärft werden.
Das Bundeswirtschaftsministerium gebe Tennet zum großen Teil die Verantwortung dafür, dass der Ausbau der Offshore-Windkraft nicht voranschreite. In den Tennet-Netzbereich fallen die Windparks in der Nordsee. Das Unternehmen hat bereits 5,5 Milliarden Euro mobilisiert, um die Netzanbindung der Windparks mit dem Festland herzustellen. Doch das Geld reicht nicht aus. Weitere 15 Milliarden sind nach Angaben von Tennet nötig. Das Unternehmen, das der staatlichen niederländischen Netzgesellschaft gehört, sieht sich außerstande, diesen Betrag aufzubringen. Die Suche nach Partnern gestaltet sich schwierig.
Die norddeutschen Küstenländer drängen bereits darauf, dass der Staat einspringt. Eine Beteiligung der staatlichen Förderbank KfW an Tennet wird nicht mehr ausgeschlossen, stellt aus Sicht von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) aber die Ultima Ratio dar.
Das Ministerium wolle lieber über das Zertifizierungsverfahren ansetzen. Die Netzbetreiber müssen darüber nachweisen, dass sie gesetzliche Entflechtungs- und Organisationsvorgaben erfüllen. Außerdem geht es um die Finanzausstattung: Die Zertifizierung kann an die Bedingung geknüpft werden, dass das Unternehmen seine "nachhaltige wirtschaftliche Leistung- und Investitionsfähigkeit" nachweist. Die Bundesnetzagentur kann diese Bedingung stellen, wenn ein Netzbetreiber "Anlass zu Zweifeln im Hinblick auf die erforderliche Finanzausstattung gibt", wie es in der entsprechenden Gesetzesbegründung heißt. An genau dieser Stelle möchte das Ministerium nun ansetzen.