Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen (z.B. in einem Formular), geben wir diese mit Ihrer Einwilligung zur Auswahl von Zielgruppen (Custom Audiences) in pseudonymisierter Form an unsere Partner weiter. Diese ermitteln, ob Sie dort über ein Nutzerkonto verfügen. Wenn dem so ist, wird ihre pseudonymisierte E-Mail-Adresse von unseren Partnern in eine sog. Custom Audience aufgenommen und für die zielgruppenbasierte Ausspielung von Werbung genutzt. Die E-Mail-Adresse wird von unseren Partnern unmittelbar im Anschluss an den Abgleich gelöscht; E-Mails werden nicht verschickt. Weitere Informationen finden Sie unter Zwecke der Datenverarbeitung. Die relevanten Partner finden Sie anhand der ergänzenden Bezeichnung "Custom Audience".

Offenbar Einigung zwischen EnBW und Ex-Chef Claassen über Millionen-Pension

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Karlsruhe - In der Auseinandersetzung zwischen dem Energieversorger EnBW und dem ehemaligen Chef Utz Claassen um dessen Millionen-Pension kommt es offenbar zu einer außergerichtlichen Einigung. Ein Gerichtssprecher teilte mit, Claassen und EnBW-Aufsichtsrats-Chef Claus Dieter Hoffmann seien am Donnerstag bei der Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe mit der Absicht auseinandergegangen, eine gütliche Einigung zu finden. So wollten beide Parteien über eine Einmalzahlung von sieben Millionen Euro nachdenken. Falls sie sich nicht einigen können, soll am 1. Oktober ein Urteil verkündet werden.

EnBW hatte Claassen 2003 von dem Göttinger Biologietechnik-Konzern Sartorius abgeworben. Der Manager hatte EnBW im Jahr 2007 im Alter von 44 Jahren verlassen. Laut Claassen wurde dabei ein "Übergangsgeld" vereinbart, weil der Wechsel zu EnBW nur durch seinen Verzicht auf eine "faktische Lebenszeitstellung" und Ruhegehaltsansprüche bei Sartorius möglich gewesen sei.

Medienberichten zufolge geht es um knapp 400.000 Euro pro Jahr und damit insgesamt um die Zahlung von gut sieben Millionen Euro bis 2026. EnBW hatte die Zahlungen zu Jahresanfang eingestellt, nachdem Medien über eine Beratertätigkeit Claassens für den US-Finanzinvestor Cerberus berichtet hatten.

Strittig ist, ob und welche Einkünfte sich Claassen anrechnen lassen muss. EnBW machte geltend, der Manager verweigere die Auskunft über seine Bezüge bei Cerberus. Die Vorsitzende Richterin der Fünften Zivilkammer, Angela Jaeger, wies den Energiekonzern nun aber auf einen Fehler hin: Er habe Auskunft über sämtliche Einkünfte verlangt. Ein solch umfassendes Auskunftsrecht stehe EnBW aber definitiv nicht zu, Claassen habe daher nicht antworten müssen.

Insgesamt zeigte sich die Richterin wenig überrascht, dass es zu dem Streit kam. Der Vertrag Claassens sei in mehreren Punkten unklar formuliert. Daher sei er "auslegungsbedürftig", welche Einkünfte anzurechnen sind. Abgesehen von der Möglichkeit einer Einmalzahlung könne auf zwei Wegen Klarheit geschaffen werden, schlug die Richterin vor: Entweder, die jährlichen Zahlungen würden erhöht und dafür alle Einkünfte angerechnet, oder sie würden deutlich gesenkt und dafür aber gar keine Einkünfte angerechnet. Ob ein Urteil den Streit bereits beenden könne, sei noch offen. Moralische Fragen würden bei der dann notwendigen Auslegung des Vertrags jedenfalls keine Rolle spielen.