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Ökostrom aus dem EU-Ausland künftig EEG-förderfähig

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Künftig kann auch im EU-Ausland produzierter Ökostrom eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf. "Wir öffnen die Ausschreibung der Förderung erneuerbarer Energien für andere EU-Mitgliedstaaten", sagte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD).

Zuvor hatte sich die Bundesregierung im Rahmen der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG 2014 mit der EU-Kommission darauf verständigt, dass ab 2017 die Förderung von fünf Prozent der jährlich neu zu installierenden Ökostrom-Leistung für Anlagen in anderen EU-Staaten geöffnet wird.

Die Kooperation basiert auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Das heißt, Deutschland öffnet seine Ausschreibungen für Länder, die umgekehrt ihre Ausschreibungen auch für Anlagen in Deutschland öffnen. Der Strom muss zudem "physisch" nach Deutschland importiert werden können, damit der Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Förderung aus dem EEG erhalten kann.

In einem ersten Schritt soll eine Pilot-Ausschreibung für Solarstrom-Freiflächenanlagen geöffnet werden. Ab 2017 erfolgt nach Angaben des Wirtschaftsministeriums die anteilige Öffnung für andere Technologien.