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Öko-Heizungen: Umweltminister fordern Freigabe der Fördermittel

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Stuttgart - Die Freigabe der 115 Millionen Euro Fördermittel für das Öko-Heizungsprogramm für Altbauten forderten acht Unions-Umweltminister in einem Brief an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Federführend war Baden-Württembergs Ressortchefin Tanja Gönner (CDU).

"Investitionen in Milliardenhöhe" seien in Gefahr, heißt es in dem Brief, der der Nachrichtenagentur dpa in Stuttgart am Freitag vorlag. Schäuble hatte die Mittel aus Spargründen gesperrt und den Antrag von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) auf Entsperrung abgelehnt. Gefördert werden soll der Einbau von Solarkollektoren, Pellet-Öfen und Wärmepumpen.

Im Vorjahr seien über das sogenannte Marktanreizprogramm bundesweit rund 255 000 Investitionen mit einem Volumen von drei Milliarden Euro angeschoben worden, heißt es in dem Schreiben. Jeder Euro Förderung löse acht Euro privater Investition aus. Die Zuschüsse seien somit von zentraler Bedeutung. Ihre Sperre habe "spürbare Folgen" für die Umsätze und Arbeitsplätze bei vor allem mittelständischen Unternehmen und führe "unweigerlich zu einem Investitionseinbruch".

Unterschrieben haben die Forderung die Umweltminister unter anderem aus Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Weil überall gespart werden muss, hatte ihr Parteifreund und Finanzminister Schäuble (CDU) auch die Klimaschutzprogramme der Bundesregierung nicht ausgenommen.

Die Förderung sollte dabei helfen, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 von 8 auf 14 Prozent zu erhöhen. Umweltminister Röttgen (CDU) kämpft seit Wochen vergeblich um die Freigabe der Fördermittel. Hier werde an der falschen Stelle gespart, hieß es aus dem Bundesumweltministerium.

Baden-Württemberg hatte zu Jahresbeginn als erstes Bundesland die Öko-Heizung zur Pflicht gemacht: Auch beim Austausch von Heizungsanlagen in Wohngebäuden müssen seit dem 1. Januar mindestens zehn Prozent des Wärmebedarfs über erneuerbare Öko-Energien gedeckt werden. Bis dato galt die Pflicht zur Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien wie Sonnenkraft, Erdwärme oder Biomasse nur für Heizungen in Neubauten.