Nur noch Einsatz von nachhaltig produzierter Biomasse
Stand: 03.07.2009
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Berlin - Der Strom, der aus Pflanzen gewonnen wird, soll sauberer werden. Der Bundestag hat in der Nacht zu Freitag einer Verordnung zur Nachhaltigkeit von flüssiger Biomasse etwa aus Pflanzenölen zugestimmt. Nach dieser Verordnung darf ab 2010 nur noch Biomasse eingesetzt werden, die nachhaltig produziert wurde. Das bedeutet, dass der Anbau bestimmte soziale und Umweltstandards erfüllen muss, die durch ein Zertifizierungssystem überprüft werden sollen.
Die Verordnung sieht vor, dass flüssige Biomasse so hergestellt werden muss, dass ihr Einsatz zur Stromerzeugung mindestens 35 Prozent weniger Treibhausgase freisetzt als fossile Energieträger wie Erdöl oder Kohle. Bis 2018 soll diese Mindestanforderung auf 60 Prozent steigen. Außerdem dürfen die Pflanzen zur Ölgewinnung nicht auf Flächen mit hohem Naturschutzwert wie etwa Regenwäldern und Feuchtgebieten angebaut worden sein.
Mit dem Verordnungsentwurf setzt Deutschland teilweise die Vorgaben zu Nachhaltigkeit von Biomasse um, auf die sich die EU im Dezember geeinigt hatte. Eine weitere Verordnung soll die Nachhaltigkeit von Biosprit, also aus Pflanzen gewonnenen Kraftstoffe, regeln. Biomasse gilt als potenziell umweltfreundlicher Energieträger, der Anbau kann aber auch einen hohen Energieaufwand bedeuten und wichtige Naturgebiete zerstören.