Novelle zum Energiewirtschaftsrecht - geringere Gaspreise erwartet
Stand: 14.02.2003
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Berlin (dpa) - Gasunternehmen müssen ihre Leitungen künftig auch Wettbewerbern ohne Benachteiligung zur Verfügung stellen. Die Absprachen der Branche werden durch eine am Freitag im Bundestag beschlossene Novelle des Energiewirtschaftsrechtes gesetzlich verankert. Das Kartellamt bekommt damit zugleich mehr Kompetenzen. Seine Entscheidungen müssen unabhängig von möglichen Klagen künftig sofort umgesetzt werden.
Die Opposition stimmte gegen das Gesetz, kann die Neuregelung nach Angaben des Wirtschaftsministeriums aber im Bundesrat nicht endgültig aufhalten.
Die Koalition erwartet von der Neuregelung eine Ankurbelung des Wettbewerbs und tendenziell auch geringere Gaspreise. Bisher sei der brancheninterne Wettbewerb in der Gaswirtschaft noch nicht genügend entwickelt. Die Grünen machten aber in der abschliessenden Beratung im Bundestag deutlich, dass sie die Novelle nur als ersten Schritt ansehen, dem weitere folgen müssten.
Die CDU/CSU meinte, nicht die Verbände dürften über Netzzugangsfragen entscheiden und Absprachen treffen, sondern es solle bei der staatlichen Kontrolle durch das Kartellrecht bleiben. Der richtige Weg sei der frei am Markt verhandelte Zugang zu den Leitungen. Die Union bezweifelte die erhofften Wirkungen auf die Preise. Im Endeffekt werde der Verbraucher wegen der geplanten Anhebung der Erdgassteuer ohnehin mehr zahlen.