Nordrhein-Westfalen kämpft gegen belgische Atomkraftwerke
Stand: 09.03.2016
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Düsseldorf - Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat angekündigt, Beschwerden gegen die Laufzeitverlängerung der belgischen Atomkraftwerke bei EU und UN einzulegen. Nach einem Gutachten gebe es erhebliche rechtliche Verfehlungen bei der Laufzeitverlängerung für Doel 1 und 2 bei Antwerpen und Tihange 1 rund 70 Kilometer von Aachen entfernt, teilte die Landesregierung am Dienstag mit.
"Wir haben erhebliche Zweifel nicht nur an der Betriebssicherheit, sondern auch, ob die Laufzeitverlängerung durch die belgische Regierung mit europäischem und internationalem Recht vereinbar ist", stellte Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) in einer Mitteilung fest. NRW werde deshalb gemeinsam mit Rheinland-Pfalz Beschwerde bei der Europäischen Kommission und den Vereinten Nationen einlegen.
Rechtliche Schritte sollen Abhilfe schaffen
Die EU-Kommission soll demnach prüfen, ob eine Vertragsverletzung vorliegt und ein Verfahren gegen Belgien eingeleitet werden muss. In dem Fall könne sie "weitreichende Maßnahmen" ergreifen, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums.
Ein von beiden Bundesländern in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt den Angaben zufolge zu dem Schluss, dass für die Laufzeitverlängerungen die ursprünglichen Genehmigungen erheblich verändert wurden. Nach europäischen Richtlinien und einem Übereinkommen der UN wäre dafür eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Nachbarschaftsstaaten notwendig gewesen. Bei einem nuklearen Ernstfall gehörten die beiden Bundesländer zu den potenziell erheblich betroffenen Gebieten, sagte Remmel.
Doel 1 und 2 sowie Tihange 1 waren 1974 und 1975 in Betrieb gegangen und sollten nach belgischem Recht eigentlich 2015 vom Netz gehen. Durch eine Gesetzesänderung war die Laufzeit bis 2025 verlängert worden.