Norddeutsche Energieversorger fordern einheitlichere Stromnetzgebühren
Stand: 13.06.2023
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Die Gebühren für die Nutzung des Stromnetzes sind in Deutschland sehr unterschiedlich – und am höchsten in Schleswig-Holstein. Die dort ansässigen Stadtwerke fordern, die Netzentgelte bundesweit weiter zu vereinheitlichen.
Eine Studie im Auftrag des Verbands der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft kommt zu dem Schluss, dass für einen durchschnittlichen schleswig-holsteinischen Vier-Personen-Haushalt allein die Stromnetzkosten monatlich knapp 27 Euro ausmachen - rund 50 Prozent mehr als für einen vergleichbaren bayerischen Haushalt. Auch im Vergleich zu anderen Bundesländern seien die Mehrkosten der Schleswig-Holsteiner beträchtlich: Im Vergleich zum Nachbarland Niedersachsen liegen die Kosten um 33 Prozent höher, im Vergleich zu Baden-Württemberg beträgt die Differenz rund ein Viertel.
"Es ist unseren Kunden nicht vermittelbar, dass sie Jahr für Jahr knapp 140 Millionen mehr für die Energiewende zahlen, als wenn die Kosten bundesweit einheitlich und fair verteilt würden," sagt Andreas Wulff, Vorstandsvorsitzender des VSHEW und Geschäftsführer der Stadtwerke Brunsbüttel sowie der Stadtwerke Steinburg. "Mit zunehmender Verbreitung von mit Ökostrom betriebenen Elektrofahrzeugen und Wärmepumpen werden die Mehrkosten sogar noch weiter steigen. Diese exorbitante Klimaschutz-Strafgebühr kann doch politisch nicht gewollt sein."
Hohe Netzgebühren wegen Energiewende
Grund für die Ungerechtigkeit sei gerade das große Engagement Schleswig-Holsteins bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Denn für jedes Windrad, jede größere Photovoltaikanlage und jede nennenswerte Biogasanlage, die ans Netz gehen, fallen hohe Anschlusskosten an. Bei Windkraftanlagen sind das bis zu einer Million Euro pro Anlage. Diese Kosten zahlen derzeit vor allem die Verbraucherinnen und Verbraucher in Schleswig-Holstein - auch wenn der erzeugte Strom dann in den Süden fließt.
Die schleswig-holsteinischen Stadtwerke fordern daher eine bundesweite Vereinheitlichung der Netzentgelte auf der dritten (Hochspannungs-) Ebene für regionale Verteilnetze - so wie es bei den bundesweiten Höchstspannung-Übertragungsnetzen (Netzebene 1 und 2) längst der Fall ist.