Neuer Wohngebäude-Energieausweis gilt zehn Jahre
Lundquist Neubauer
Stand: 08.05.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Seit dem 1. Mai gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), die auch Veränderungen rund um den Energieausweis für Wohngebäude mit sich bringt. Grundsätzlich gilt der Ausweis zehn Jahre ab Ausstellung, erläutert Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin.
Ältere Ausweise, die zum Beispiel nach Maßgabe der EnEV 2002 erstellt worden sind, können ebenfalls noch gültig sein. Es gibt dabei aber auch Ausnahmen, die einen neuen Ausweis erforderlich machen können.
Das ist etwa der Fall, wenn im Ausweis nicht die Pflichtangaben enthalten sind, die nach der EnEV 2014 für Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen in kommerziellen Medien vorgeschrieben sind. Wer seine Immobilie auf diese Weise vermieten oder verkaufen will, muss nun unter anderem den wesentlichen Energieträger für die Heizung und die Energieeffizienzklasse des Gebäudes angeben können.
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