Neue Offshore-Umlage könnte Strom weiter verteuern
Stand: 16.08.2012
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Berlin - Deutsche Verbraucher müssen sich offenbar auf höhere Stromkosten einstellen. Der Grund: Sie sollen mit einer Umlage an den Risiken der Offshore-Windenergie beteiligt werden. Der Präsident des Umweltbundesamts fordert nun eine gerechtere Verteilung der Kosten der Energiewende.
"Niemand darf durch die Stromrechnung arm werden", sagte Jochen Flasbarth der Zeitung "Die Welt" vom Mittwoch. Allerdings müssen sich Stromverbraucher laut der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" auf weitere Kostenerhöhungen einstellen, weil sie über eine Umlage an den Risiken der Offshore-Windenergie beteiligt werden sollen.
Staatliche Unterstützung gefordert
Unternehmen und Verbraucher sollten nach ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit belastet werden, sagte Flasbarth. "Alle, die es können, sollten auch die EEG-Umlage zahlen." Wer den Strom nicht bezahlen könne, brauche hingegen staatliche Unterstützung. So sollten betroffene private Haushalte durch Energieberatung und Hilfen beim Kauf energiesparender Haushaltsgeräte entlastet werden. Für eine Energiespar-Offensive hatte auch Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) plädiert, der am Donnerstag sein Zehn-Punkte-Programm zur Umsetzung der Energiewende vorstellen will.
Entlastungen für Unternehmen bei Ökosteuer und EEG-Umlage dürften zudem nicht länger nach dem "Gießkannenprinzip" verteilt werden, sondern müssten gezielt nur noch energieintensiven Unternehmen gewährt werden, die andernfalls Nachteile im internationalen Wettbewerb hätten, betonte Flasbarth.
Erneuerbare Energien werden in Deutschland durch eine garantierte Vergütung für eingespeisten Strom gefördert. Das Geld dafür wird über die EEG-Umlage bei allen Stromkunden eingesammelt - bei Unternehmen wie Verbrauchern.
Haftungsumlage für Offshore-Ausbau
Zu der Umlage für die Ökostrom-Förderung könnte für Stromkunden demnächst noch eine Haftungsumlage hinzukommen, wie die "FAZ" am Mittwoch unter Verweis auf einen Verordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums berichtete. Damit sollten Verbraucher an den milliardenschweren Risiken für den Betrieb von Windanlagen auf hoher See und der dazugehörigen Netze beteiligt werden.
Die neuen Regeln betreffen laut "FAZ" vor allem die für Netzanschlüsse in der Nord- und Ostsee verantwortlichen Unternehmen Tennet und 50 Hertz. Demnach laufen sie darauf hinaus, dass die Stromkunden bei Netzstörungen für den größten Teil der Ausfälle haften werden. Der Netzbetreiber selbst muss demnach nur dann für Schäden aufkommen, wenn er die Unterbrechung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Selbst bei grober Fahrlässigkeit trägt der Netzbetreiber laut "FAZ" aber nur 20 Prozent selbst, den Rest kann er über eine Haftungsumlage weiterwälzen.
Mit dem Entwurf komme das Ministerium den Netzbetreibern weit entgegen, da entgegen früheren Planungen kein grundsätzlicher Selbstbehalt der Netzbetreiber mehr vorgesehen sei, berichtete die "FAZ". Zudem sei eine Klausel gestrichen worden, wonach die Betreiber eine Versicherung zur Risikoabdeckung abschließen mussten. Daraus sei eine Soll-Bestimmung geworden.
Ein Ministeriumssprecher wollte nicht näher auf Details des Entwurfs eingehen, da er derzeit zwischen den Ministerien abgestimmt werde. Durch die Klärung der Haftungsfrage will die Bundesregierung Investitionen in den Ausbau der Offshore-Windenergie vorantreiben.
Der Netzentwicklungsplan, der den Ausbau des Stromnetzes für die Energiewende regelt, wurde derweil nach einer ersten Konsultationsphase überarbeitet. Die Netzbetreiber übergaben ihren Entwurf am Mittwoch nach eigenen Angaben der Bundesnetzagentur.