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Neue Förderung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Das Kabinett beschließt heute einen Gesetzentwurf, um die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen voranzutreiben. Diese erzeugen zugleich Strom und nutzbare Wärme und werden vor allem von Stadtwerken betrieben. Der Anteil von KWK an der Stromerzeugung soll so erhöht werden - auch, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen.

Nach den Plänen soll die Umstellung von Kohle auf Gas gezielt gefördert werden. Neue oder modernisierte KWK-Anlagen, die Kohle als Brennstoff verwenden, sollen nicht mehr bezuschusst werden. Gasbefeuerte Anlagen, die Kohle ersetzen, bekommen einen Bonus.

Anfang Juli hatten sich die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD unter anderem drauf verständigt, dass hoch effiziente, mit Gas gefeuerte KWK-Anlagen zur öffentlichen Versorgung befristet gefördert werden, um den Erhalt zu sichern. Für den Ersatz kohlebefeuerter durch gasbefeuerte Anlagen und den Neubau würden 500 Millionen Euro pro Jahr per Umlage bereitgestellt. Die Fördergrenze wird von 750 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro pro Kalenderjahr angehoben.

So soll der Kohlendioxid-Ausstoß um 4 Millionen Tonnen reduziert werden. Das müssen vor allem private Stromkunden und der Mittelstand über eine höhere Umlage zahlen. Angestrebt wird ein Lastenausgleich.

Das Aktionsprogramm Klimaschutz der Bundesregierung sieht vor, dass Deutschland die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent mindert im Vergleich zum Jahr 1990.