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Neue Förderregeln: Mehr Geld fürs energiesparende Sanieren

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Bonn - Wer sein Haus energiesparend saniert, bekommt ab 1. April mehr Zuschüsse vom Staat. Der Förderhöchstbetrag werde entsprechend den neuen Richtlinien für Anträge auf KfW-Fördermittel von 50 000 auf 75 000 Euro steigen. Darauf weist der Verbraucherschutzverein "Wohnen im Eigentum" in Bonn hin. Haus- und Wohnungseigentümer sollten daher abwägen, ob sie mit der Sanierung abwarten und erst ab dem 1. April einen Förderantrag stellen, empfiehlt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin des Vereins.

Auch der Kauf einer sanierten Immobilie werde künftig durch das neue Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren" gefördert. Außerdem werde der Kreis förderungswürdiger Gebäude auf alle Immobilien ausgeweitet, deren Bauantrag vor dem 1. Januar 1995 gestellt wurde. Eine Neuheit sei auch die Programmvariante "Altengerecht Umbauen", die zinsgünstige Darlehen bis 50 000 Euro beispielsweise für barriere-reduzierende Umbaumaßnahmen vergibt.

Der Grund für die Veränderung der Förderrichtlinien ist laut den Verbraucherschützern die geplante Novellierung der Energiesparverordnung. Sie stelle wesentlich erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz der geförderten Gebäude.